Mord? Anklage fordert lebenslänglich

Der Angeklagte auf der Anklagebank im Landgericht Nürnberg. Foto: Sven Grundmann/dpa Foto: red

Mörder oder nicht? Ein Mann aus Nürnberg soll seine Freundin kaltblütig umgebracht haben. Er bestreitet dies. Die Anklage fordert dennoch lebenslange Haft.

 
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Er soll seiner im Bett liegenden Lebensgefährtin mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten haben: Im Prozess gegen einen 37-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Aus Sicht des Anklägers tötete der Mann die 31-Jährige im November 2015 aus verschmähter Liebe. Er habe es nicht verkraftet, dass sie ihn verlassen habe. Die Frau starb am Tatort. Ihre Leiche wurde jedoch erst viele Tage später entdeckt, nachdem Kollegen die Frau vermisst hatten.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Sein Verteidiger plädierte in seinem Schlussvortrag auf Freispruch. Die Indizien gegen seinen Mandanten ergäben kein stimmiges Gesamtbild, sagte der Anwalt. Für eine Verurteilung wegen Mordes reichten sie nicht aus. Der Angeklagte habe zudem kein Motiv für den Mord gehabt. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten zu wenig ermittelt, kritisierte der Anwalt.

Weil die Leiche bereits stark verwest war, konnte der exakte Todeszeitpunkt nicht mehr festgestellt werden. Ein Rechtsmediziner geht davon aus, dass der Leichnam der Frau mindestens eine Woche in der Wohnung lag. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft geschah die Tat am 20. November.

Im Flur der Wohnung lagen damals eine Geldkassette und Münzen. Der Angeklagte habe sie verstreut, um falsche Spuren zu legen und einen Überfall vorzutäuschen, sagte der Ankläger. Die «Inszenierung» sei «spürbar» gewesen. Auch Schmuck und Handy der Frau lagen offen herum. Ein Räuber hätte all dies nach Überzeugung des Staatsanwalts mitgenommen. Am 23. November rief der Angeklagte zudem bei der Arbeitsstelle der 31-Jährigen an und behauptete, er habe bereits eine Vermisstenanzeige erstattet. Tatsächlich hatte er dies nicht getan. Das Urteil will die Kammer am Freitag verkünden.

dpa

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