Friedemann Pfäfflin hatte schon einmal eine Schüsselrolle Mollaths neuer alter Gutachter

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 Foto: red

Ausgerechnet Pfäfflin. Welch große Hoffnungen hatte Gustl Mollath (56) dereinst auf diesen Gutachter gesetzt. Pfäfflin sollte zeigen, dass er weder an Wahnsymptomen litt, noch gefährlich war. Aber Friedemann Pfäfflin (67), der seit 1978 als Gutachter tätig ist, der damalige Leiter der forensischen Psychotherapie der Universitätsklinik in Ulm, bestätigte 2011 im Wesentlichen das Gutachten, das Mollath in die geschlossenen Abteilungen der Psychiatrie gebracht hat.

 
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Und Mollath schimpfte damals über ein weiteres „Gefälligkeitsgutachten“. Eines wie alle anderen bisher. „Hofberichterstattung“, nennt er es oft.

Erfahren hat Pfäfflin von seiner neuen Gutachter-Rolle vom Kurier am frühen Montagmorgen. „Hör’ ich zum ersten Mal“ , sagte er ruhig. Zu Mollath will er sich nicht äußern – er weiß, jedes Wort werde auf die Goldwaage gelegt. Pfäfflin sagte nur, er habe „relativ guten Zugang“ zu Mollath.

Jetzt also, zwei Jahre später, ist es wieder Pfäfflin, auf den es für Mollath ankommt. Pfäfflin hat bei forensischen Ärzten den Ruf, ein „erfahrener und moderater“ Gutachter zu sein. Einer, der sich „nicht leicht beeinflussen lässt“. Also auch keiner, der öffentlichem Druck nachzugeben bereit wäre.

Mollath lehnte Vorschlag ab

Dabei hätte Mollath einen ganz anderen Gutachter haben können. Aber er hat den Vorschlag abgelehnt, den die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ihm im Januar gemacht hatte. Und so griff die Strafverfolgungskammer des Landgerichtes Bayreuth auf den Gutachter zurück, der ihn schon mal „ausführlich“ untersucht hatte.

Das Gericht wollte damit unterstreichen: Es mache sich die Sache Mollath nicht leicht mit der jährlichen Anhörung, bei der überprüft werden soll, ob der Psychiatrie-Patient noch gefährlich ist. Es war die längste Anhörung, die Mollath in den sieben Jahren seiner Unterbringung erlebte: Mehr als fünf Stunden beriet die Strafvollstreckungskammer darüber, ob er weiterhin als gefährlich zu gelten habe. Sogar Mollath hat das Verfahren im Anschluss als „fair“ gelobt.

Aber um sich zusätzlich abzusichern, will das Landgericht nochmals einen externen Gutachter einschalten.

Zwar besteht die Möglichkeit, dass Mollaths Prozess neu aufgerollt wird, dies aber spielte für das Landgericht Bayreuth keine Rolle. Im Gegenteil. Es gab dem Gutachter mit auf den Weg, dass „das Landgericht und der Sachverständige weiterhin davon auszugehen“ müssten, dass Mollath die Taten begangen hat, deretwegen das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 „rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat“.

Keine Gespräche mehr mit dem Kurier

Wie Mollath auf den neuen alten Gutachter reagierte, steht nicht fest. Mit dem Kurier möchte er nicht mehr reden. Überhaupt ist es fraglich, ob Pfäfflin den berühmten Patienten wieder begutachten kann. Denn der weigert sich nach wie vor, überhaupt mit Ärzten zusammenzuarbeiten. In diesem Fall müsste Pfäfflin die Stellungnahme der Bezirksklinik Bayreuth ergänzen. Zu deutsch: ein Gutachten nach Aktenlage schreiben.

Welche Strategie Mollaths Anwälte ihm empfehlen, stand gestern auch noch nicht fest. Anwältin Erika Lorenz-Löblein will sich noch überlegen, ob ihr Mandant besser mit dem Gutachter zusammenarbeiten sollte oder nicht. „Ich bin mir unschlüssig.“

Pfäfflin sieht die Sache gelassen. Die Universitätsklinik Ulm hat er schon längst verlassen, er ist im Ruhestand – eigentlich. Denn er hat jetzt eine Praxis für Psychotherapie in Ulm. Noch ist nicht sicher, ob er den Auftrag des Landgerichtes in Bayreuth annehmen wird. „Das will ich jetzt nicht aus dem Ärmel schütteln“, sagt er dem Kurier.

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