Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg Mollath-Prozess beginnt am 7. Juli

 Foto: red

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli 2014 beginnen. Dies teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit. Bis zum 14. August habe die 6. Strafkammer insgesamt 15 Termine anberaumt.

 
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Gustl Mollath, der jahrelang  in der Bayreuther Psychiatrie untergebracht war, soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft hatten, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Nach sieben Jahren war Mollath im August dieses Jahres entlassen worden.

dpa

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