Mollath legt Revision gegen Regensburger Urteil ein

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Gustl Mollath hat gegen seinen Freispruch durch das Landgericht Regensburg Revision eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen Bericht der „Bild“-Zeitung.

 
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Der Freispruch war vor einer Woche im Wiederaufnahmeverfahren ergangen. Darin sah das Landgericht die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an. Es befand den 57-Jährigen aber dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben.

Ob die Revision gegen den Freispruch statthaft und begründet ist, muss nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof entscheiden. Mollath war bereits 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen.

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Erklärt in drei Minuten: Der Fall Mollath:

Das sagte Gustl Mollath nach dem Urteil:

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