Der Freispruch war vor einer Woche im Wiederaufnahmeverfahren ergangen. Darin sah das Landgericht die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an. Es befand den 57-Jährigen aber dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben.
Mollath legt Revision gegen Regensburger Urteil ein
Redaktion 22.08.2014 - 12:10 Uhr