Die Bezeichnung seines Aufgabengebietes sei natürlich irreführend, sagt der ehemalige Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes. Er berate schließlich nicht den Biber, sondern Menschen, die in positiver oder negativer Hinsicht Erfahrungen mit dem Tier gemacht hätten. In erster Linie trete er in Aktion, wenn die Untere Naturschutzbehörde darüber informiert werde, dass es Probleme gebe. Dann sei es seine Aufgabe, zusammen mit den Mitarbeitern im Rathaus und dem oder den Betroffenen eine Lösung zu finden, die dem Interesse beider Seiten gerecht wird: also Gartenbesitzer oder Landwirt ebenso wie dem Biber. Kein leichtes Unterfangen, schließlich sei der Biber geschützt.