Bei der monatlichen Aufstellung der Zeiterfassung habe sie ein Plus von 15 bis 16 Stunden, erläutere die Frau Arbeitsgerichtsdirektor Friedrich Schütz. Dies sei in ihrem Arbeitsbereich ein normales Mittel. Sie habe quasi „auf Zuruf“ gearbeitet, manche Tage abends bis 18 oder 19 Uhr. Auch die Mittagspause habe sie teilweise durchgearbeitet. Das falsche Stempeln bei der Zeiterfassung sei ein Versehen gewesen.