Mistelgau zahlt über die Kreisumlage zweimal
Einerseits belaste die Gemeinde ihren eigenen Haushalt für ein Projekt, von dem große Teile des Landkreises profitierten. Andererseits schaue das Landratsamt beim Mistelgauer Haushalt genau hin, dass die Gemeinde alle Auflagen erfülle. „Die Therme ist wichtig“, sagte Sturm. Aber über die direkte Beteiligung und die Kreisumlage zahle Mistelgau zweimal.
Nach Aussage von Landrat Hübner habe Mistelgau bei Eröffnung der Therme 45 Prozent der Kosten getragen, der Kreis 55 Prozent. Der Kreisanteil sei dann später zugunsten der Gemeinde auf 70 Prozent hochgefahren worden. Dennoch setzte sich auch der Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe nun dafür ein, den Gemeindeanteil weiter zu verringern. „Jeder hat die Einrichtung in den 90ern gewollt“, sagte er. Aber damals sei die Finanzlage von Mistelgau auch noch besser gewesen.
Auch der Bürgermeister will den Gemeindeanteil senken
Lappe: „Man muss darüber nachdenken, den Anteil weiter zu senken.“ Wenn jetzt Millionen für einen Umbau der Therme anstünden, sei das eine große Zusatzbelastung für seine Gemeinde. Lappe sprach den Zweckverband für die Seilbahn am Ochsenkopf an. Dort zahle der Kreis 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent verteilten sich auf vier Gemeinden.
Die Kostenverteilung im Zweckverband stand nicht auf der Tagesordnung der Sitzung. Und Hübner reagierte zurückhaltend auf die Forderung. „Ich nehme zur Kenntnis, dass die Gemeinde Mistelgau die Beteiligungsverhältnisse überdenken will“, sagte er. „Wir werden uns einem Gespräch nicht verschließen.“ Er stellte aber ausdrücklich fest, dass das nicht als Signal in irgendeine Richtung zu verstehen sei.
Der Mistelgau-Tarif ist Geschichte
Auslöser für die Diskussion war der die Abschaffung des sogenannten Mistelgau-Tarifs. Gemeindebürger konnten seit dem Jahr 2001 bis November vergangenen Jahres günstiger in den Badebereich der Therme. In einem ähnlichen Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2016 entschieden, dass solch ein Sondertarif gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Die Verbandsversammlung hat nun gegen drei Stimmen aus Mistelgau entschieden, den Rabatt endgültig abzuschaffen.
Zuvor hatte Thomas Meier vom Projektbüro GMF aus Neuried die mögliche Umgestaltung der Therme vorgestellt. Vom Kinder- über den Badebereich, die Sauna, die Gastronomie bis zum Foyer soll die Therme modernisiert und aufgehübscht werden. Die Planungen seien aber ausdrücklich „keine Abkehr von der bisherigen Strategie“. Die Therme in Mistelgau soll auch weiterhin vorrangig Familien mit Kindern ansprechen.