Strafverfahren am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauch eingestellt Missbrauch: Zweifel an der Zeugin

Von Stephan Herbert Fuchs
Das Strafverfahren gegen einen 27-Jährigen aus Kulmbach wurde eingestellt. Symbolfoto: Archiv Foto: red

Der Vorwurf klang dramatisch: ein 27-jähriger Mann aus Kulmbach musste sich wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten. Nach knapp zwei Stunden Verhandlung blieb von dem Vorwurf allerdings kaum mehr etwas übrig. Auf sämtliche Zeugen wurde verzichtet, das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt, die Kosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Hauptgrund dafür sind vor allem erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin, einer 13-jährigen Schülerin.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Zusammen mit einer Freundin war das Mädchen Ende Juni vergangenen Jahres aus dem Heim ausgebüxt. Auf ihrem Streifzug durch die Stadt trafen die beiden über Bekannte am Spielplatz hinter der Stadthalle auf den Angeklagten, einen 27-jährigen Beschäftigten einer Zeitarbeitsfirma. Zusammen mit weiteren Bekannten lud der unter Betreuung stehende Mann die beiden Mädchen mit in seine Wohnung ein. Er habe Musik gehört, die anderen hätten sich unterhalten, auch Alkohol soll geflossen sein. Irgendwann zu später Stunde waren nur noch der Angeklagte, die beiden Mädchen und ein weiterer Bekannter in der Wohnung, als es zu einem Übergriff gekommen sein soll. Angeklagt war der 27-Jährige, weil er mit der 13-jährigen Schülerin Zungenküsse ausgetauscht haben soll. Von anderweitigen sexuellen Übergriffen war selbst in der Anklage nie die Rede.

Selbst Zungenküsse fraglich

Nach fast zwei Stunden Verhandlung waren aber selbst die Zungenküsse mehr als fraglich. Aufgebracht hatte es die 13-Jährige in ihrer polizeilichen Vernehmung. Vor Gericht gab sich das Mädchen aber überaus wortkarg und antwortete wenn überhaupt dann meist mit dem Satz: „Weiß ich nicht“. Wie oft hatte man sich geküsst, wie lange, was wurde an Alkohol getrunken, über was hatte man gesprochen, wo saß der Angeklagte, was haben die anderen beiden gemacht: die Zeugin wusste nichts oder wollte nichts mehr wissen. Selbst auf die Frage, ob der Angeklagte ihrer Meinung nach bestraft werden soll, zuckte sie mit den Schultern.

Angeklagter beteuert Unschuld

Darauf ist keine Verurteilung zu stützen, das wurde sämtlichen Prozessbeteiligten schnell klar. Noch dazu schwor der Angeklagte Stein und Bein, dass er nichts getan habe. „Ich würde doch niemals mit einer Minderjährigen was anfangen“, sagte der Mann unter Tränen. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Er will nicht einmal gewusst haben, dass die beiden Mädchen aus dem Heim ausgerissen sind. Allerdings will er im Nachhinein gehört haben, dass die Mädchen wohl in ihn verliebt sind. Als Beweis legte er mehrere Facebook-Anfragen vor, die er seitdem vor allem von der 13-jährigen bekommen haben will. Er habe kein einziges Mal darauf geantwortet. Das alles sei nicht so recht nachvollziehbar, sagte Richter Christoph Berner.

Bilder