Brendel-Fischer sagt, die Antwort "hört sich anders an, als das, was uns VR-Bank und Sparkasse erzählen". Denn in dem Schreiben des Ministeriums heißt es, jede Kooperation müsste geprüft werden. Allgemein gelte aber, wenn zwei Geldinstitute gemeinsam eine Filiale oder einen Automaten betreiben, dann dürfte aus Sicht der Behörde kein Verstoß vorliegen. Mehr noch: "Die Landeskartellbehörde hat in keinem der ihr bekannt gewordenen Fälle Einwände erhoben."