In welchen Regionen sie greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können Mietpreisbremse beschlossen

ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Mieterhöhung wird auf einem amtlichen Schreiben angekündigt, fotografiert am 14.04.2013. Foto: Jens Kalaene/dpa (zu dpa: "Mehrere Länder wollen Mietpreisbremse schnell anwenden" vom 05.03.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: red

Grünes Licht des Bundestags für die Einführung der Mietpreisbremse. Künftig sollen Mieter durch eine gesetzliche Preisbremse besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden.

 
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Nach monatelangen Diskussionen zwischen Union und SPD hat der Bundestag die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse verabschiedet. Damit sollen Mieter in Zukunft durch eine gesetzliche Preisbremse besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete demnach künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

In welchen Regionen diese greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können. Schluss sein soll auch mit der Praxis, dass Vermieter die Kosten für einen Makler auf den Mieter abwälzen. Es soll das Prinzip gelten: "Wer bestellt, bezahlt."

Was Mietpreisbremse und neu geregeltes Besteller-Prinzip für Bayreuth und die Region bedeuten, lesen Sie nachher auf www.nordbayerischer-kurier.de.

dpa/red

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