Luxuszelte müssen abgebaut werden

Von Luisa Degenhardt
Norbert Grellner hat auf seinem Anwesen bei Pottenstein drei Luxuszelte zum Übernachten aufgebaut. Allerdings ohne vorherige Absprache mit dem Landratsamt. Jetzt muss er sie wieder abbauen. Im Ild Norbert Grellner mit der Lebenspartnerin Karina Kireth. Foto: Ralf Münch Foto: red

Norbert Grellner hatte im Ort Prüllsbirkig bei Pottenstein Großes vor: Auf seinem Hof wollte er Luxuszelte an Touristen vermieten. Bei den Campingfans kam das Konzept gut an, es gab zahlreiche Buchungen. Doch nun muss Grellner die drei Zelte wieder abbauen. Denn er hat sich nicht an die Auflagen gehalten und die Unterkünfte ohne Baugenehmigung errichtet.

 
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Drei Zelte stehen, sie hätten allerdings nie aufgebaut werden dürfen. Denn Norbert Grellner hatte noch keine Baugenehmigung dafür. Seine Wiesenbett-Zelte, die Großstädtern einen luxuriösen Campingurlaub in der Fränkischen Schweiz ermöglichen sollten, kamen an. „Wir waren komplett ausgebucht für die Saison 2016 und mussten leider alles stornieren ab August“, sagt Grellner. „Damals hatte ich nicht gedacht, dass es mal so ablaufen würde, wie es jetzt ist.“

An Touristen vermietet

Seit 1. Juli hatte er seine Zelte an Touristen vermietet. Er war sich sicher, dass das in Ordnung sei, denn die Zelte seien ohne festes Fundament aufgebaut. „Schlimm war es, als das Landratsamt die Polizei nachts zu den Familien ins Zelt schickte“, sagt Grellner.

Nutzungsuntersagung des Landratsamtes

Die zuständige Geschäftsbereichsleiterin am Landratsamt, Linda Ketterer, erklärt dazu: „Aufgrund der nicht genehmigten Nutzung der Zelte wurde seitens des Landratsamtes eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, um eine Gefährdung des Trinkwassers durch die Nutzung der Versorgungsleitungen bis zum Abschluss der Prüfung auszuschließen.“ Bei Kontrollen habe das Landratsamt aber mehrmals festgestellt, dass Grellner die Zelte trotzdem vermietete. „Obwohl immer wieder auf die zu unterbleibende Nutzung hingewiesen wurde“, so Ketterer.

Die Polizei entscheidet selbst

Das Landratsamt bat die Polizei um Unterstützung bei den Kontrollen, was in solchen Fällen üblich sei. „Die Polizei entscheidet selbst, wann und in welchem Umfang sie solche Überprüfungen durchführt“, so Ketterer.

Im Wasserschutzgebiet

Prüllsbirkig liegt im Wasserschutzgebiet, erklärt Pottensteins Bürgermeister Stefan Frühbeißer. Die Quellfassung sei Schutzzone eins, Schutzzone zwei reiche bis an den Ortsrand von Prüllsbirkig heran, das Dorf selbst liegt in Schutzzone drei. In Schutzzone eins sind die Bestimmungen besonders streng, in Zone drei gibt es zwar auch Auflagen, aber weniger strenge. Grellner und seine Mutter hatten gemeinsam den Bauantrag für die Wiesenbett-Zelte gestellt. „Ich ging damals fest von einer Machbarkeit aus. Ich hatte damals eine positive Stellungnahme der Stadt“, so Grellner.

Wohnmobilstellplätze

Er verweist auf eine Nachbarfamilie, die einen Antrag für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen gestellt hat, ebenfalls im Wasserschutzgebiet. Laut Frühbeißer ist die Entsorgungsstation für die Wohnmobile allerdings unmittelbar am Gebäude geplant, „nicht irgendwo auf der Wiese“. Dort seien nur die Stellplätze vorgesehen.

Gleiches Recht für alle

Nach seinen Aussagen ist es schon möglich, dass Maßnahmen im Wasserschutzgebiet genehmigt werden. „Ausnahmsweise unter ganz bestimmten Auflagen und wenn entsprechendes Interesse besteht.“ Bei anderen Bauvorhaben gebe es dieselbe Prüfung. „Es gilt für alle das gleiche Recht“, so der Rathauschef. Linda Ketterer weist darauf hin, dass das Verfahren wegen der Wohnmobilstellplätze noch nicht abgeschlossen sei.

Abwasserleitung durch  Wasserschutzgebiet

Grellner sagt, er habe die Zelte ordnungsgemäß aufgebaut. Nur habe sein Architekt übersehen, dass die Abwasserleitung 30 Meter durch das Wasserschutzgebiet der engeren Schutzzone führt. Laut Landratsamt hat es eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes, der Stadt und des Wasserwirtschaftsamtes gegeben. Grellner sei mitgeteilt worden, „dass ein Zeltplatz mit Versorgungsleitungen laut Wasserschutzgebietsverordnung in der engeren Schutzzone nicht genehmigungsfähig wäre“, so Ketterer. „Wenn der bis dahin geplante Standort in die weitere Schutzzone des Wasserschutzgebietes verschoben werden würde, wäre eine Genehmigung aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht von vornherein ausgeschlossen.“

Grellner berichtet, dass die Baugenehmigung immer wieder nach hinten verschoben worden sei. Was laut Ketterer allerdings daran lag, dass die vorgelegte Planung nicht mit der Bauausführung übereinstimme: „Die Zelte befinden sich aktuell in der engeren Schutzzone des Trinkwasserschutzgebietes.“ Wenn es nicht mehr gefriert, muss Grellners Mutter als Eigentümerin die Zelte abbauen.