Wohnmobilstellplätze
Er verweist auf eine Nachbarfamilie, die einen Antrag für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen gestellt hat, ebenfalls im Wasserschutzgebiet. Laut Frühbeißer ist die Entsorgungsstation für die Wohnmobile allerdings unmittelbar am Gebäude geplant, „nicht irgendwo auf der Wiese“. Dort seien nur die Stellplätze vorgesehen.
Gleiches Recht für alle
Nach seinen Aussagen ist es schon möglich, dass Maßnahmen im Wasserschutzgebiet genehmigt werden. „Ausnahmsweise unter ganz bestimmten Auflagen und wenn entsprechendes Interesse besteht.“ Bei anderen Bauvorhaben gebe es dieselbe Prüfung. „Es gilt für alle das gleiche Recht“, so der Rathauschef. Linda Ketterer weist darauf hin, dass das Verfahren wegen der Wohnmobilstellplätze noch nicht abgeschlossen sei.
Abwasserleitung durch Wasserschutzgebiet
Grellner sagt, er habe die Zelte ordnungsgemäß aufgebaut. Nur habe sein Architekt übersehen, dass die Abwasserleitung 30 Meter durch das Wasserschutzgebiet der engeren Schutzzone führt. Laut Landratsamt hat es eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes, der Stadt und des Wasserwirtschaftsamtes gegeben. Grellner sei mitgeteilt worden, „dass ein Zeltplatz mit Versorgungsleitungen laut Wasserschutzgebietsverordnung in der engeren Schutzzone nicht genehmigungsfähig wäre“, so Ketterer. „Wenn der bis dahin geplante Standort in die weitere Schutzzone des Wasserschutzgebietes verschoben werden würde, wäre eine Genehmigung aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht von vornherein ausgeschlossen.“
Grellner berichtet, dass die Baugenehmigung immer wieder nach hinten verschoben worden sei. Was laut Ketterer allerdings daran lag, dass die vorgelegte Planung nicht mit der Bauausführung übereinstimme: „Die Zelte befinden sich aktuell in der engeren Schutzzone des Trinkwasserschutzgebietes.“ Wenn es nicht mehr gefriert, muss Grellners Mutter als Eigentümerin die Zelte abbauen.