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Luxusbett-Affäre: Rüge für Chefarzt

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Das Klinikum Bayreuth hat die Untersuchung in der Luxusbett-Affäre abgeschlossen. Foto: Wittek Foto: red

In der Luxusbett-Affäre hat das Klinikum Bayreuth dem verantwortlichen Arzt Oliver Ponsel eine Rüge erteilt. Dies wurde bei der Aufsichtsratssitzung des Klinikums am Dienstag bekannt.

 
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Der damalige Oberarzt, inzwischen Chefarzt Ponsel, hatte für einen prominenten Patienten ein Bett auf der Privatstation nach einer Operation belegt. Ein Vorgang, der ohne Absprache im Krankenhausablauf nicht vorgesehen ist. Denn erstens läuft am Wochenende der OP-Betrieb im Wesentlichen nur für Notfälle, nicht mit voller Besetzung, also nicht für eine OP, die geplant ist. Und zweitens wurde der Patient auf der Privatstation untergebracht – ohne wie vorgeschrieben einen Vertrag für die zusätzlichen Kosten zu unterschreiben. Bei dem Patienten handelte es sich um Ingo Rausch, Mitglied des Aufsichtsrats des Klinikums und Stadtrat der BG. Dieser wurde samstags operiert, was nach Recherchen des Kuriers bereits Tage vorher ausgemacht war. Allerdings behaupten sowohl Arzt als auch Patient, es habe sich um einen Notfall gehandelt.

In der schriftlichen Stellungnahme des Klinikums heißt es nach Abschluss einer internen Untersuchung: Dass für den Patienten ein Bett in einem Zweibettzimmer auf der Station 12A reserviert war und er dennoch auf der Privat-Station 11 lag, „ist ein Fehler“. Darauf habe die Geschäftsführung den verantwortlichen Arzt Ponsel „hingewiesen“. Das für den Patienten vorgesehene Bett auf der Station 12 A stand wegen der im EDV-System hinterlegten Reservierung keinem anderen Patienten zur Verfügung. Eine Umbuchung „war unterblieben“, deshalb habe der Patient „zunächst keine Rechnung für den Aufenthalt auf der Komfortstation erhalten“. Sowohl die Doppelbelegung als auch die Tatsache, dass dem Patienten kein Wahlleistungsvertrag vorgelegt worden waren, gingen zu Lasten des Klinikums.

Erst nach Bekanntwerden der Doppelbuchung hat der Patient eine Rechnung erhalten. Dazu erklärt das Klinikum: Es gebe „klare Regeln“. Dass diese bekannt seien und auf deren Einhaltung geachtet werde, zeige sich darin, dass der Vorgang intern zur Kenntnis gebracht worden war“. Frank Schmälze, Sprecher des Klinikums, betont: „Dem Patienten ist kein Vorwurf zu machen.“

Nofall "nicht zu widerlegen"

Nicht nachweisen ließ sich nach Ansicht des Aufsichtsrates, dass Rausch ohne medizinische Notwendigkeit samstags operiert wurde, er also kein Notfall gewesen war. „Es ist anhand der vorliegenden Informationen nicht zu widerlegen, dass es sich um eine Notfall-OP gehandelt hat.“ Deshalb „erscheint eine OP an einem Samstag gerechtfertigt“.

Nach Recherchen des Kuriers sagen am Vorgang Beteiligte, bei der OP sei „fast nichts“ gewesen. Auch ein externer Experte, der die Informationen beurteilte, die dem Kurier vorlagen, sagte, ein Notfall ließe sich nur äußerst schwer erklären. Allerdings sagte er auch: „Die Wahrscheinlichkeit ist nicht null.“

Die vollständige Stellungnahme des Klinikums im Wortlaut:

 

Die Geschäftsführung der Klinikum Bayreuth GmbH hat die Vorwürfe, ein Mitglied ihres Aufsichtsrates sei an einem Samstag operiert worden, obwohl es sich nicht um einen Notfall gehandelt habe, und der Patient sei in einem Zimmer der Komfortstation 11 untergebracht worden, ohne dafür einen Wahlleistungsvertrag vorgelegt bekommen zu haben, aufgearbeitet. Die Ergebnisse:

 

  1. Es ist anhand der vorliegenden Informationen nicht zu widerlegen, dass es sich um eine Notfall-Operation gehandelt hat. Deshalb erscheint eine Operation an einem Samstag, an dem im Normalbetrieb zwei Operationssäle zur Verfügung stehen, gerechtfertigt.

  2. Dass für den Patienten ein Bett in einem Zweibettzimmer auf der Station 12 A reserviert war und er dennoch auf die Station 11 gebracht worden war, ist ein Fehler. Darauf hat die Geschäftsführung den Arzt, der diese Unterbringung veranlasst und zuvor den Patienten operiert hatte, hingewiesen. Das für den Patienten vorgesehene Bett auf der Station 12 A stand wegen der im EDV-System hinterlegten Reservierung keinem anderen Patienten zur Verfügung. Eine Umbuchung war unterblieben, deshalb hatte der Patient zunächst keine Rechnung für den Aufenthalt auf der Komfortstation erhalten. Sowohl die Doppelbelegung als auch die Tatsache, dass dem Patienten kein Wahlleistungsvertrag vorgelegt worden waren, gingen zu Lasten des Klinikums. Nach Bekanntwerden der Doppelbuchung hat der Patient eine Rechnung erhalten. Die Klinikum Bayreuth GmbH hat klare Regeln, die auch die Unterbringung der Patienten regeln. Dass diese Regeln bekannt sind und auf deren Einhaltung geachtet wird, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der Vorgang zunächst intern zur Kenntnis gebracht worden war. Dem Patienten ist kein Vorwurf zu machen.

  3. Die Klinikum Bayreuth GmbH hat wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Datenschutz Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Name und Diagnose des Patienten, der dem Aufsichtsrat angehört, waren in den Medien öffentlich genannt worden. Der Staatsanwaltschaft liegen Unterlagen vor, die Klinikum Bayreuth GmbH hat die Ermittlungen unterstützt und wird dies gegebenenfalls auch weiterhin tun.

 

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