LSD in der Tasche, Gras in der Wohnung

Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa Foto: red

Waffen und Drogen hat die Polizei am Dienstagnachmittag bei einem 18-jährigen Bayreuther gefunden. Die Polizei berichtet, er habe sich seiner Festnahme wiedersetzt.

 
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Nachdem Beamte der Operativen Ergänzungsdienste der Bayreuther Polizei am Dienstagnachmittag bei einem 18-Jährigen Rauschmittel und Waffen gefunden haben, leistete der Mann anschließend bei seiner Festnahme noch Widerstand gegen die Polizisten. Auch dessen älterer Begleiter muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Kriminalpolizei Bayreuth hat die Ermittlungen übernommen.

LSD in der Tasche und Waffen in der Wohnung

Der Streife fielen gegen 16.45 Uhr in der Hans-Meiser-Straße drei junge Männer auf, die offensichtlich einen Joint rauchten. Bei der anschließenden Kontrolle konnten die Polizisten bei einem 44 Jahre alten Mann aus der Gruppe eine Kleinmenge an Marihuana feststellen. Außerdem fanden die Beamten bei dem 18-Jährigen einen LSD-Strip und Bargeld in Höhe eines vierstelligen Eurobetrages.

Anschließend führte die Streife jeweils eine Wohnungsdurchsuchung bei den beiden Männern durch. Während die Polizisten bei dem Älteren keine weiteren Rauschmittel fanden, konnten die Beamten bei seinem Komplizen eine kleine Menge Crystal, Marihuana im dreistelligen Grammbereich und drei Pistolen mit Munition beschlagnahmen.

Strafverfahren wegen Widerstand gegen die Polizei

Bei den Waffen handelte es sich um eine Schreckschuss- und zwei sogenannte Softairwaffen. Als die Polizeibeamten den 18-Jährigen aufgrund dieser Funde anschließend zur weiteren Sachbearbeitung zur Polizeidienststelle bringen wollten, leistete er hierbei noch Widerstand, bei dem niemand verletzt wurde.

Die weiteren Ermittlungen hat das Rauschgiftkommissariat der Kriminalpolizei Bayreuth übernommen. Beiden Männer müssen sich jeweils wegen ihrer Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Gegen den 18-jährigen Täter leiteten die Polizeibeamten aufgrund des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein weiteres Strafverfahren ein.

red

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