Lohnersatz für alle Ehrenamtlichen

Von Jürgen Umlauft und Elmar Schatz
Die bundesweit meisten Badetoten gab es in diesem Jahr bislang in Bayern. Foto: red

Lohnersatz und Freistellung vom Arbeitsplatz sind bei Feuerwehr und THW klar geregelt. Die Freiwilligen der Rettungsdienste in Bayern werden nun weitgehend gleichgestellt. Das BRK in Bayreuth begrüßt dies, hat aber noch einen Wunsch.

 
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Der Landtag hat am Donnerstag einstimmig eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes verabschiedet. Damit haben fast alle 450 000 ehrenamtlichen Helfer im Einsatzfall Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und Lohnfortzahlung.

Geld auch für volljährige Schüler und Studenten

Profitieren werden davon unter anderem Hundeführer, Versorgungstrupps und technische Spezialkräfte sowie - volljährige - Schüler und Studenten.

Der CSU-Abgeordnete Peter Tomaschko kündigte für die weiterhin nicht geregelte Helfer-Freistellung für verpflichtende Ausbildungskurse eine CSU-Initiative bei der Beratung über den Nachtragshaushalt 2018 an.

SPD und Grüne scheiterten mit Änderungsanträgen. Die CSU komme wichtigen Forderungen aus den Reihen der Hilfsorganisationen nicht nach, klagte Paul Wengert (SPD).

Es sei nicht einzusehen, warum ein Helfer bei der Versorgung von Opfern eines Unfalls anders behandelt werde als ein Feuerwehrmann, der nebenan den Verkehr regele. Die umfassende Helfergleichstellung werde damit verfehlt.

Für die Freien Wähler erklärte Joachim Hanisch, das Gesetz bringe wesentliche Verbesserungen, sei aber „kein Meilenstein“.

Grüne: CSU lässt Frage der Ausbildungszeiten am Geld scheitern

Jürgen Mistol (Grüne) erklärte, unverständlich sei, dass die CSU die Frage der Ausbildungszeiten am Geld habe scheitern lassen. Nach Schätzungen des Bayerischen Roten Kreuzes gehe es um 100 000 Euro im Jahr. „Das sollte uns die Förderung des Ehrenamtes eigentlich wert sein“, meinte Mistol.

Innenstaatssekretär Gerhard Eck zweifelte diese Zahl als zu niedrig an und verteidigte das Gesetz. „Wir sind den Hilfsorganisationen genauso weit entgegengekommen, wie sie das verlangt haben“, betonte er.

Bayreuther BRK-Sprecher: Leistung der Ehrenamtlichen wird gewürdigt

Der Bayreuther BRK-Sprecher Tobias Schif erklärte auf Anfrage: "Natürlich begrüßen wir eine Gleichstellung unserer Helferinnen und Helfer - und auch der aller anderen freiwilligen Hilfsorganisationen - mit unseren Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren."

Schif bedauert, dass eine Ausbildungsgleichstellung für BRK- und andere Helfer wohl ausgenommen sei. Allerdings liege der genaue Gesetzestext noch nicht vor. Dennoch sei es ein "richtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Würdigung der Leistungen unserer Ehrenamtlichen für die Gesellschaft und ihre Mitbürger".

Die Ehrenamtlichen engagierten sich in ihrer Freizeit unentgeltlich für ihre Mitmenschen, "und das sollte doch auch im gleichen Maße anerkannt werden, wie der Dienst der Feuerwehrmänner- und Frauen".

Die häufig sehr spezialisierte Ausbildung der Ehrenamtlichen sei sehr zeitintensiv – gute Beispiele seien hier die Rettungstaucher der BRK Wasserwacht oder die ehrenamtlichen Mitglieder der Psychosozialen Notfallversorgung.

Bisher würden diese Ausbildungen vollständig in der Freizeit absolviert. Eine günstige Regelung für eine Ausbildungsfreistellung wäre deshalb ebenfalls zu begrüßen, erklärt Schif.

Der BRK-Sprecher erklärt weiter: Zukünftig wird Lohnausfall gezahlt, wenn unserer Helferinnen und Helfer über die Integrierte Leitstelle alarmiert werden. Dies kann bereits bei „kleineren“ Vorkommnissen passieren. Bisher wurde der Lohnausfall nur im Katastrophenfall übernommen. Nach Informationen von Schif übernimmt diese Kosten nun das Land Bayern, dies sei bis dato nicht klar geregelt gewesen. "Feuerwehrleute bekommen den Lohnausfall über die Kommunen, bei den freiwilligen Hilfsorganisationen war das bisher nicht so. Die verlorene Arbeitszeit muss im Falle einer Lohnfortzahlung nicht nachgearbeitet werden. Die Lohnkosten werden übernommen."

Die Neuregelung der Lohnfortzahlung betreffe im Bereich des Bayreuther BRK-Kreisverbandes mehr als 2200 Helferinnen und Helfer des BRK in Stadt und Landkreis Bayreuth.

Probleme mit dem Arbeitgeber bei Freistellungen für Einsätze seien nicht bekannt. Ein rechtlicher Anspruch auf die Freistellung bestehe nach Kenntnis des BRK aber nicht.

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