Gewalttätiger Schweinfurt-Fan nutzt Strafverfahren für Umkehr und bekommt Bewährung Letzte Chance für einen Hooligan

Von Manfred Scherer
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Er war auf einer extrem schiefen Bahn. Ein gewalttätiger und vorbestrafter Hooligan aus der Schweinfurter Fanszene ging nach einem verlorenen Fußballspiel bei der Altstadt auf Bayreuther Polizisten los. Er sollte dafür in den Knast. Im Berufunsprozess wies er nach, dass er geläutert ist und bekam die Chance zur Bewährung.

 
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Der Kick am 7. Februar 2015 war ein Freundschaftsspiel. 5:1 gewannen die Altstadter gegen die "Schnüdel". Eine etwa 15-köpfige Gruppe von Schweinfurter Fans zettelte nach der Niederlage an der Einmündung des Ellrodtweges zur Albrecht-Dürer-Straße Randale an. Mittendrin: Kevin B. Der damals 25-Jährige beschimpfte Bayreuther Polizisten übel und wurde handgreiflich. Die setzten Pfefferspray ein, was Kevin B. nur noch aggressiver machte. Er musste mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und gefesselt werden.

Gut ein Jahr nach der Randale bekam Kevin B. die Qittung vom Bayreuther Strafrichter: Sechs Monate ohne Bewährung für Beleidigung und Widerstand. Zu viele Vorstrafen sprachen gegen ihn, meinte der Richter.

Er hat sich von der Szene abgewendet

Jetzt hat Kevin B. selbst das Blatt gewendet. Im Berufungsprozess, über eineinhalb Jahre nach der ersten Instanz, wies er nach, dass er auf der schiefen Bahn eine Umkehr geschafft hatte. Er absolvierte ein Antiaggressionstraining. Er hat einen festen Job und sein Arbeitgeber bescheinigt ihm, dass er unverzichtbarer Bestandteil der "Firmenfamilie" ist und eine Gefängnisstrafe dieses Mitarbeiters ein "schwerer Verlust". Und Kevin B. beteuert, dass er aufgehört hat, sich in der gewalttätigen Hooliganszene Schweinfurts zu bewegen und das habe er seinen ehemaligen Hooligan-Freunden auch gesagt: "Ich gehe noch ins Stadion, aber nicht mehr in diesen Block. Bei einem Auswärtsspiel war ich seit damals gar nicht mehr."

Kevin B. hat mittlerweile zwei kleine Kinder, die seine Weltsicht verändert haben: "Ich habe mal eine Fliege erschlagen und als mich mein Kind deshalb fragend angeschaut hat, hat mich das zum Nachdenken gebracht."

Kevins Bewährungshelfer schreibt an das Bayreuther Landgericht: "Er hat sich positiv entwickelt, er macht einen motivierten Eindruck. Eine allerletzte Chance wäre wünschenswert."

Auch von den Drogen ist er weg

Kevion B. hat einiges auf dem Kerbholz: Körperverletzungen, schwerer Bandendiebstahl, Rauschgifthandel steht zu Buche - alles begangen, als er noch ein haltloser Jugendlicher war. Nun, so sagt er, hat er Halt in seiner kleinen Familie und in seinem Job. Und seine Aggressionen lebt er am Fußballplatz aus: Er spielt selbst und "powert" sich regelmäßig aus. Und von Drogen lässt er die Finger: In regelmäßigen Abständen abgenommnene Urintests - insgesamt elf Stück - waren negativ.

Selbst Staatsanwalt Bernhard Böxler meint, dem geläuterten Hooligan könne eine Bewährungschance gegeben werden: Die Sozialprognose für Kevin B. sei positiv. Böxler beantragte allerdings auch eine höhere Strafe - acht anstatt der in erster Instanz verhängten sechs Monate seien wegen der Vorstrafen notwendig.

Die Berufungskammer des Landgerichts unter Vorsitz von Werner Kahler änderte das Ersturteil ab. Achts statt sechs Monate, aber eben auch mit Bewährung anstatt ohne. Kahler sagte, Kevin B. sei einer der seltenen Fälle, in denen ein Angeklagter "die Kurve gekriegt" habe. Für die Frage der Sozialprognose sei nicht die Situation des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat, sondern der Zeitpunkt der Verurteilung entscheidend: "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Strafjustiz dazu da ist, möglichst viele Leute einzusperren."

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