Auch von den Drogen ist er weg
Kevion B. hat einiges auf dem Kerbholz: Körperverletzungen, schwerer Bandendiebstahl, Rauschgifthandel steht zu Buche - alles begangen, als er noch ein haltloser Jugendlicher war. Nun, so sagt er, hat er Halt in seiner kleinen Familie und in seinem Job. Und seine Aggressionen lebt er am Fußballplatz aus: Er spielt selbst und "powert" sich regelmäßig aus. Und von Drogen lässt er die Finger: In regelmäßigen Abständen abgenommnene Urintests - insgesamt elf Stück - waren negativ.
Selbst Staatsanwalt Bernhard Böxler meint, dem geläuterten Hooligan könne eine Bewährungschance gegeben werden: Die Sozialprognose für Kevin B. sei positiv. Böxler beantragte allerdings auch eine höhere Strafe - acht anstatt der in erster Instanz verhängten sechs Monate seien wegen der Vorstrafen notwendig.
Die Berufungskammer des Landgerichts unter Vorsitz von Werner Kahler änderte das Ersturteil ab. Achts statt sechs Monate, aber eben auch mit Bewährung anstatt ohne. Kahler sagte, Kevin B. sei einer der seltenen Fälle, in denen ein Angeklagter "die Kurve gekriegt" habe. Für die Frage der Sozialprognose sei nicht die Situation des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat, sondern der Zeitpunkt der Verurteilung entscheidend: "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Strafjustiz dazu da ist, möglichst viele Leute einzusperren."