Streit um Vergütung geht in weitere Runde Lehrling spricht von 855 Überstunden

Peter Engelbrecht
 Foto: red

„Das ist eine komplizierte Geschichte“, kommentierte Arbeitsgerichtsdirektor Friedrich Schütz. Der Streit um die Vergütung von 855 Überstunden eines Auszubildenden geht in eine weitere Runde.

 
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Die erste Verhandlung in dieser Sache fand Anfang Februar 2012 statt. Damals war der gelernte Kälteanlagenbauer, der in einer Bayreuther Firma eine Ausbildung absolvierte, nicht bereit, einen Vergleich des Gerichts über 730 Euro anzunehmen. Zwischenzeitlich schob der junge Mann zwei Klageerweiterungen nach, die Forderung der insgesamt 15 Anträge summiert sich jetzt auf 8300 Euro.

Bis ins Jahr 2007 zurück

Von den genannten 855 Überstunden in der dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit sind einige Hundert bereits abgegolten. Der junge Mann forderte nun noch die Auszahlung der verbliebenen 371 Überstunden mit jeweils 12,50 Euro. Sie gehen zum Teil bis ins Jahr 2007 zurück. Ein Streitpunkt war die Grundlage der Berechnung. Der frühere Lehrling ging von seinen Stundenzetteln aus, der Arbeitgeber kam aufgrund seiner Unterlagen auf eine geringere Zahl.

„Wenn Überstunden vorliegen, sollten diese zeitnah abgerechnet werden“, sagte der Richter und wunderte sich über den langen dazwischenliegenden Zeitraum. „Ich war nicht dabei“, sagte Schütz zu den Diskrepanzen. „Überstunden müssen dargelegt und bewiesen werden“, entsprechende Probleme hätten gleich angepackt werden müssen. „Wie sollen wir feststellen, für welchen Tag Überstunden abgerechnet wurden?“, zeigte sich Schütz verwundert.

Eine Entscheidung will das Gericht am 7. Oktober verkünden.

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