Lebenslänglich für Baustellen-Mord?

Von Manfred Scherer
Der Angeklagte Adrian O. (2. v. l.) mit seinen Verteidigern und einer Dolmetscherin. Foto: Manfred Scherer Foto: red

Als "grausame, kaltblütige Hinrichtung" hat Staatsanwalt Holger Gebhardt die Tötung des 43-jährigen Roman Z. im Februar bezeichnet. Der für die Tötung angeklagte Adrian O. habe ein "Blutbad" angerichtet und als Höhepunkt seiner Tat sein Opfer "wie ein mittelalterlicher Henker" gepfählt.

 
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Nach Gebhardts Überzeugung ist der 27-jährige Adrian O. überführt, sein Opfer massiv geprügelt und tödlich verletzt zu haben. Adrian O. habe  Roman Z. qualvolle Schmerzen zugefügt - und den verzweifelten Todeskampf seines Opfers zudem fotografiert und gefilmt. Der Ankläger bewertete die Tat als Mord aus Grausamkeit und aus niederen Beweggründen. Die Pfählung des Opfers, die tödliche Verwundungen verursachten, erfülle überdies den objektiven Tatbestand der Vergewaltigung.Der Strafantrag Gebhardts: lebenslange Haft. Das Plädoyer des Verteidigers Wolfgang Schwemmer folgt.

Verteidiger Wolfgang Schwemmer findet im Gegensatz zum Staatsanwalt, dass der Prozess einen Mord nicht beweisen konnte. Schwemmer rief das Gericht auf, sich nicht von den brutalen Bildern leiten zu lassen, sondern die innere Haltung des Angeklagten während der Tat zu prüfen. Es komme alleine darauf an, ob Adrian O. eine vorsätzliche Tötung nachzuweisen sei. Die Erforschung der Motivlage des Angeklagten habe den Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei ergeben. Sein Mandant habe das Opfer verletzen und erniedrigen wollen und die Tat gefilmt, um gegen Roman Z. ein Druckmittel in der Hand zu haben. "Wozu sonst sollte er mit seinem Smartphone die Tat filmen und gleichsam damit einen Beweis schaffen?"

Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung hält Schwemmer ebenso nicht für möglich: Die Pfählungsverletzung des Opfers habe keinerlei sexuellen Hintergrund.

Schwemmer beantragte einen Schuldspruch wegen Körperververletzung mit Todesfolge.

Das Urteil will das Schwurgericht im Lauf des Nachmittags verkünden.

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