Nach Gebhardts Überzeugung ist der 27-jährige Adrian O. überführt, sein Opfer massiv geprügelt und tödlich verletzt zu haben. Adrian O. habe Roman Z. qualvolle Schmerzen zugefügt - und den verzweifelten Todeskampf seines Opfers zudem fotografiert und gefilmt. Der Ankläger bewertete die Tat als Mord aus Grausamkeit und aus niederen Beweggründen. Die Pfählung des Opfers, die tödliche Verwundungen verursachten, erfülle überdies den objektiven Tatbestand der Vergewaltigung.Der Strafantrag Gebhardts: lebenslange Haft. Das Plädoyer des Verteidigers Wolfgang Schwemmer folgt.