Bewährung für Überfall auf Elfjährige

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Wegen räuberischer Erpressung und mehr wurde ein 24-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: dpa Foto: red

Als er in der Spielothek kein Geld mehr hatte, überfiel er ein elfjähriges Mädchen. Nicht der einzige brutale Ausraster, für den ein 24-Jähriger vor Gericht eine Bewährungsstrafe erhielt.

 
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Die Anklage ist lang. Wegen versuchter räuberischer Erpressung, mehrfacher vorsätzlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Bayreuth ein 24-Jähriger aus dem südlichen Landkreis verantworten. Im Juli vergangenen Jahres hatte der Angeklagte eine elfjährige Radfahrerin aufgehalten, Geld von ihr gefordert und sie umgestoßen. Das Mädchen verletzte sich mit Schürfwunde und Hämatom am Arm dabei, nässte sich vor Angst ein.

Frau erleidet Gehirnerschütterung

Eine Frau, die der Kleinen helfen wollte, stieß er mit voller Wucht gegen die Glasfassade eines benachbarten Autohauses und beschimpfte sie. Die Frau erlitt eine Gehirnerschütterung, ein Hämatom und Schmerzen. Weiter ging es in dem Autohaus. Hier wurden zwei Mitarbeiter vom Angeklagten beschimpft, als sie dem Mädchen und der Frau helfen wollten. Sie versuchten, den Angeklagten am Zutritt zum Geschäft zu hindern, was nicht gelang. Schließlich beschimpfte der Angeklagte auch noch die zwei Polizeibeamten, die gerufen worden waren. Er schlug wild um sich, traf die Beamten, konnte aber schließlich gefesselt werden. Eine spätere Blutentnahme ergab beim Angeklagten 1,24 Promille.

Vor Gericht verliest dann sein Verteidiger eine Erklärung von ihm. Er gibt alle Vorwürfe zu, kann sich nicht erklären, wie das passieren konnte. „Das Gehirn habe ausgesetzt“, heißt es dort. Der Mann sei spielsüchtig, besuche die Suchtberatung, eine Therapie habe er zwar angefangen, aber wieder abgebrochen, jetzt aber einen Antrag auf eine stationäre Therapie gestellt hat. „Er wollte Geld, um weiter zu spielen. Die Dynamik, die dann entstand,wollte er nicht“, sagt der Verteidiger.

Angeklagter entschuldigt sich

Der Angeklagte wollte dem Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparen. Er unterschreibt in der Verhandlung ein Schuldanerkenntnis sowie eine Entschuldigung an das Mädchen, bietet ein Schmerzensgeld von 500 Euro an, „um die psychische Belastungssituation abzudecken“.

„Ich kam aus der Spielothek, war drei Stunden dort“, erzählt der Angeklagte. Der 24-Jährige ist verschuldet, wird demnächst einen Insolvenzantrag stellen. Die Ausbildung zum Verkäufer hat er abgebrochen, mit dem Chef lief es nicht mehr gut, als der von dem Vorfall erfahren hat. Zur Zeit lebt er von 538 Euro Arbeitslosengeld. Es war nicht das erste Mal, dass er ausgerastet ist. Bei einem Stadtfest beschimpft er laut Vorstrafenregister Rettungskräfte. Er wollte sie beißen, als sie ihm helfen wollen, als er betrunken hingefallen ist.

Einschlägig vorbestraft

Der Staatsanwalt fordert zwei Jahre Haft. Immerhin sei er erheblich gegen ein elfjähriges Mädchen vorgegangen und einschlägig vorbestraft.

Der Verteidiger fordert ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Er hält seinem Mandanten zugute, dass er gestanden und sich entschuldigt hat, dass er Schadensersatz leisten will. Zwar sei der Mann zu verurteilen, aber die Spielsucht und das Alkoholproblem dürften nicht außer Acht gelassen werden. Auch die Bereitschaft, eine Therapie zu machen, müsse anerkannt werden. „Mein Mandant wird so etwas nicht mehr machen“, sagt er. Statt Gefängnis plädiert er für eine Arbeitsauflage. „Mein Mandant braucht wieder einen Rhythmus“, sagt er.

Schmerzensgeld bis Jahresende

Richter Torsten Meyer verurteilt den Angeklagten schließlich zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung sowie 300 Arbeitsstunden. „Der Angeklagte wusste, wie enthemmend Alkohol bei ihm wirkt“, so Meyer. Zugute hält er ihm, dass er das Mädchen vor einer Aussage bewahrt hat, das Geständnis und die Entschuldigung. Er legt dem 24-Jährigen nahe, weniger zu trinken, was gegen seine Sucht zu machen. Das Schmerzensgeld muss er bis Jahresende zahlen, auch wenn es zum Insolvenzverfahren kommt.

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