Einschlägig vorbestraft
Der Staatsanwalt fordert zwei Jahre Haft. Immerhin sei er erheblich gegen ein elfjähriges Mädchen vorgegangen und einschlägig vorbestraft.
Der Verteidiger fordert ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Er hält seinem Mandanten zugute, dass er gestanden und sich entschuldigt hat, dass er Schadensersatz leisten will. Zwar sei der Mann zu verurteilen, aber die Spielsucht und das Alkoholproblem dürften nicht außer Acht gelassen werden. Auch die Bereitschaft, eine Therapie zu machen, müsse anerkannt werden. „Mein Mandant wird so etwas nicht mehr machen“, sagt er. Statt Gefängnis plädiert er für eine Arbeitsauflage. „Mein Mandant braucht wieder einen Rhythmus“, sagt er.
Schmerzensgeld bis Jahresende
Richter Torsten Meyer verurteilt den Angeklagten schließlich zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung sowie 300 Arbeitsstunden. „Der Angeklagte wusste, wie enthemmend Alkohol bei ihm wirkt“, so Meyer. Zugute hält er ihm, dass er das Mädchen vor einer Aussage bewahrt hat, das Geständnis und die Entschuldigung. Er legt dem 24-Jährigen nahe, weniger zu trinken, was gegen seine Sucht zu machen. Das Schmerzensgeld muss er bis Jahresende zahlen, auch wenn es zum Insolvenzverfahren kommt.