Nach Einschätzung des SPD-Rechtsexperten Franz Schindler gab es für die Gesetzesverschärfung „keinen sachlichen Hintergrund“, heißt e im Bericht aus dem Landtag. Er kenne aus der jüngeren Vergangenheit keinen Fall, in dem in Bayern von Vermummten Gewalttaten ausgegangen seien. Die von der CSU in ihrer Gesetzesbegründung aufgeführten Fälle bezögen sich auf Hessen oder Hamburg, wo die Straftaten trotz eines gültigen Vermummungsverbots begangen worden seien. Schindler hielt die Neuregelung für eine Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und am Ende sogar für kontraproduktiv, weil im Zwang zum Einschreiten bei einer Vermummung die Gefahr der Eskalation einer bis dahin friedlichen Demonstration liege.