"Zwar nachvollziehbar"
Für das Landratsamt offenbar nicht überzeugend. Die angeführten sachlichen Gründe für die Dringlichkeit seien zwar „nachvollziehbar“, so die Kreisbehörde. Der Bürgermeister sei allerdings „nur berechtigt, ausnahmsweise in Eilfällen anstelle des Gemeinderats zu entscheiden“. Und dies nur, „wenn eine Maßnahme nicht ohne erhebliche Nachteile für die Gemeinde, für die Allgemeinheit oder für die Beteiligten aufgeschoben werden kann“. Entgegen der Geschäftsordnung der Gemeinde (die eine Gemeinderatssitzung generell jeden zweiten Dienstag eines Monats festlegt) hatte zwischen dem 18. Juni und dem 17. September keine Gemeinderatssitzung stattgefunden. Eine solche hätte aber, zur Not auch mit verkürzter Ladungsfrist oder ersatzweise durch den zweiten Bürgermeister, stattfinden können. „Bürgermeister Castro Riemenschneider wurde in einem rechtsaufsichtlichen Gespräch ausdrücklich darüber belehrt, dass die getroffenen Entscheidungen (...) als rechtswidrig zu betrachten sind, da sie in die Kompetenz des wichtigsten Gemeindeorgans, nämlich des Gemeinderats, eingreifen.“
Zu dem verschleppten CSU-Antrag hät das Landratsamt fest, dass „derartige Anträge von Gemeinderatsmitgliedern grundsätzlich in der nächsten Gemeinderatssitzung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten zu behandeln sind. Dabei darf keine materielle Vorprüfung stattfinden, d. h. der Antrag ist so auf die Tagesordnung zu setzen, wie er gestellt wird.“ Dies sei erst in der Sitzung am 21. November erfolgt, und zwar im nichtöffentlichen Sitzungsteil. „Die nichtöffentliche Behandlung wurde rechtsaufsichtlich ausdrücklich beanstandet“, hält das Landratsamt fest, „ein Rechtsgrund dafür ist nicht erkennbar“.
Und hier schließt sich der Kreis zur ersten Dienstaufsichtsbeschwerde der CSU gegen Castro. In der ging es nämlich um das selbe Thema: Dass Anträge der CSU nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats kommen.