Der Bundesfinanzhof hat es so entschieden und der Gesetzgeber in Form gegossen: Um private Unternehmer nicht länger zu benachteiligen, gilt die Umsatzsteuer künftig auch für viele kommunale Tätigkeiten. Für Straßenbau, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, über den Verkauf von ausrangierten Fahrzeugen und Büroausstattung, bis hin zu Garten- und Reinigungsarbeiten oder dem Drucken von Wanderkarten. „Überall, außer bei hoheitlichen Aufgaben, wird die Umsatzsteuer fällig“, sagt der Kämmerer des Landkreises, Horst Hager. Das heißt aber auch: In allen anderen Bereichen können sich Kreis und Kommunen die Steuer künftig wieder holen und die Mehrkosten somit an den Endkunden weitergeben. Ob sich eine Einführung der Umsatzsteuer schon vor 2021 lohne, hänge von den bevorstehenden Investitionen ab und müsse erst noch berechnet werden.