Kreisausschuss spricht sich dafür aus, die Einführung der neuen Steuer zu verschieben Landkreis wird vorerst kein Unternehmer

Von Thorsten Gütling
Der Landkreis macht es vor und zieht die Option. Die Umsatzsteuer für viele seiner Tätigkeiten gilt damit ab frühestens 2018, spätestens aber ab 2021. Archivfoto: dpa/Andrea Warnecke Foto: red

Die Kommunen schauen auf den Landkreis: Wie geht der Kreis mit dem Gesetz um, das ihn in vielen Bereichen künftig zum Unternehmer macht? Wie die Kommunen auch, steht der Kreis vor der Entscheidung: Führt er die Umsatzsteuer ab dem nächsten Jahr ein oder verschiebt er die Einführung um bis zu vier Jahre? Jetzt ist die Entscheidung im Kreisausschuss gefallen: Die Umsatzsteuer soll für den Landkreis erst ab dem Jahr 2021 gelten.

 
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Der Bundesfinanzhof hat es so entschieden und der Gesetzgeber in Form gegossen: Um private Unternehmer nicht länger zu benachteiligen, gilt die Umsatzsteuer künftig auch für viele kommunale Tätigkeiten. Für Straßenbau, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, über den Verkauf von ausrangierten Fahrzeugen und Büroausstattung, bis hin zu Garten- und Reinigungsarbeiten oder dem Drucken von Wanderkarten. „Überall, außer bei hoheitlichen Aufgaben, wird die Umsatzsteuer fällig“, sagt der Kämmerer des Landkreises, Horst Hager. Das heißt aber auch: In allen anderen Bereichen können sich Kreis und Kommunen die Steuer künftig wieder holen und die Mehrkosten somit an den Endkunden weitergeben. Ob sich eine Einführung der Umsatzsteuer schon vor 2021 lohne, hänge von den bevorstehenden Investitionen ab und müsse erst noch berechnet werden.

Erklärungen des Ministeriums erwartet

Warum sich der Landkreis dennoch schon jetzt für eine Verschiebung ausgesprochen hat? Weil noch nicht alle Details geklärt seien, sagt Hager. In einer Beschlussvorlage für den Kreisausschuss schreibt er: Erst ein im Jahr 2017 erwartetes Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll zur Klärung beitragen. So lange empfehlen sowohl der deutsche, als auch der bayerische Landkreistag, die Einführung der Umsatzsteuer auf bis zu vier Jahre hinauszuzögern. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz vor. Und Hager sagt auch: „Der Einzug der neuen Steuerpflicht wird die Verwaltung mehr und mehr beschäftigen.“ Letztlich werde sich das auch auf die personelle Ausstattung des Landratsamtes und der Rathäuser niederschlagen.

Entscheidung bis Ende des Jahres

Wie der Kreis, müssen sich auch alle Kommunen bis Ende des Jahres entscheiden, ob die Umsatzsteuer ab Januar 2017 gelten, oder die Einführung bis 2021 verschoben werden soll. Kommunen, die in den nächsten Jahren große Investitionen beabsichtigen, können von einer frühzeitigen Einführung der Umsatzsteuer profitieren, heißt es. Wer sich bis Ende des Jahrs nicht entschieden hat, für den gilt die neue Steuer automatisch ab Januar 2017. Wer sich Zeit lässt und bis 2021 nicht alle notwendigen Bereiche auf die Umsatzsteuer umgestellt hat, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar.

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