Richter Eckstein ruft einen Condrobs-Mitarbeiter in den Zeugenstand, der vorher als Zuhörer in der Verhandlung gesessen war. Condrobs ist der Träger, der die Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge in Pegnitz betreibt, wo Mamdoh A. längere Zeit gelebt hatte. Der Sozialpädagoge ist ein Betreuer der Flüchtlinge und beschreibt den Kontakt mit dem Angeklagten als „rege“. Auch während Mamdoh A. in seiner eigenen Wohnung gelebt hatte, betreute er ihn. „Er war ein erklärter Gegner des Assad-Regimes“, sagt der Zeuge, habe sich aber niemals positioniert „als jemand, der den IS für gut befinden würde.“
Den Kampf des IS gegen Assads Truppen habe A. als gut empfunden. „Mein Eindruck ist: Der Feind meines Feindes ist mein Freund.“ Mitte des Jahres 2016 dann aber schickte er eine E-Mail an seine Chefin. Der Grund: Mamdoh A. hatte angekündigt, ein 100-prozentiger Moslem sein zu wollen. „Ich dachte, es ist auffällig, wie er sich verhält.“ Eine Gefahr habe er von dem Syrer nicht ausgehen sehen, er sei aber leicht beeinflussbar, zeige depressive Züge.
Der Sozialpädagoge habe versucht, mit A. über seine Radikalisierung zu sprechen. „Er hat sich darüber bei mir vor der Haft nicht mehr groß ausgelassen. Ob er sich radikalisiert hat oder ob ihn die Sache nicht interessiert hat, kann ich nicht beurteilen.“ Die Verhandlung wird am Freitag, 16. Februar, fortgesetzt.