«Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen», forderte Lammert und stellte klar: «Ich rede also von Sanktionen, nicht von Argumentation.» Diese erreiche nämlich die einschlägigen Urheber von Hass-Angriffen kaum noch.
Lammert: Mindeststrafe für Hasskommentare
Redaktion 01.08.2017 - 12:13 Uhr