Apartment-Besitzer eines Seniorenheims sind sauer: Vor Nutzungsänderung über die Planung nichts erfahren Lärmbelästigung durch Flüchtlinge in Pegnitz?

Von Klaus Altmann-Dangelat
Auf dem Senivita Gelände in Pegnitz befindet sich eine Ruhezone. Streitpunkt: Direkt hinter der Hecke sollen Asylbewerber untergebracht werden. Jetzt befürchtet man Lämbelästigungen. Foto: Münch Foto: red

Viele Eigentümer der Apartments im Seniorenhaus St. Elisabeth sind sauer. Sie wurden über die Nutzungsänderung des Nachbargeländes, wo sich die Praxis von Dr. Thomas Stumptner befand, im Vorfeld nicht informiert. In dem Haus sollen im Sommer junge Flüchtlinge untergebracht werden.

 
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 Die Vorgeschichte

 In der Stadtratssitzung am 8. April wurde mitgeteilt, dass 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in das ehemalige Verwaltungsgebäude auf dem Milchhof-Gelände einziehen werden. Der Orthopäde Thomas Stumptner hatte in dem Haus 20 Jahre lang seine Praxis. Zurzeit gibt es 17 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Landkreis. Der Stadtrat stimmte für eine Nutzungsänderung. Es gab keine Diskussion. In der Folgezeit ist das Projekt vom Landratsamt genehmigt worden.

 Überraschte Eigentümer

„Als (Mit)-Eigentümer eines Nachbargrundstückes wurden Sie vom Bauherrn nicht in ausreichender Weise am Verfahren beteiligt.“ Ein Einschreiben des Landratsamtes mit diesem Text ging wenig später bei den überraschten Eigentümern der Apartments des Seniorenhauses ein. Die Prüfung habe ergeben, hieß es aus Bayreuth weiter, dass das Vorhaben den Vorschriften entspreche, „insbesondere sind auch nachbarschützende Vorschriften nicht verletzt“. Die Unterschrift eines Nachbarn bei einem Bauplan ist, so das Baurecht, nicht erforderlich. Sie wird aber oft eingeholt, um einer möglichen Klage von Nachbarn zuvorzukommen. Folglich stellte das Landratsamt den Eigentümern frei, innerhalb von vier Wochen gegen die Nutzungsänderung der ehemaligen Arztpraxis zu klagen. Es habe aber keiner der Eigentümer eine Klage eingereicht, so das Landratsamt auf Nachfrage. Das Amt weist auch darauf hin, dass (fehlende) Nachbarunterschriften nicht maßgeblich für eine Baugenehmigung seien. „Das Landratsamt entscheidet über den Bauantrag – nicht die Nachbarn.“

 Protest der Eigentümer

 Bei einer Eigentümerversammlung habe sich schon abgezeichnet, dass man wohl nicht die Gerichte bemühen werde. Das sagt Johann Linhardt, der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats. Er wollte die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen, denn in der Versammlung hatten sich viele Beteiligte zu Wort gemeldet. Unter anderem wurde befürchtet, dass bei den gekauften Apartments eine Wertminderung eintreten könnte. „Hauptsächlich“, so Linhardt weiter, „wurde aber darauf hingewiesen, dass es für die Senioren zu Lärmbelästigungen vom Nachbargrundstück her kommen könnte. Denn der Ruhepavillon und der kleine Park befinden sich direkt an der Grundstücksgrenze.“ In einem Schreiben an die Stadt und das Landratsamt formulierte Linhardt seine und die Bedenken der Eigentümer. „Wir alle sind positiv für Jugendbetreuung eingestellt, aber die Örtlichkeit ist nicht optimal gewählt“, betont der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates. „Durch das Versäumnis der Stadt und des Landratsamtes konnten wir keinen Einfluss auf die Nutzungsänderung nehmen. Deshalb bitten wir, negative Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.“

 Reaktion der Stadt

 Bürgermeister Uwe Raab wartete nicht lange mit einer Antwort. Nach einer Erläuterung der Sachlage bat er die Eigentümer der Seniorenheim-Apartments, die Befürchtungen mit dem Landratsamt und den Betreibern der künftigen Wohngemeinschaft zu besprechen. Wegen der Unterbringung der jungen Flüchtlinge habe die Stadt einen sogenannten Pegnitzdialog veranstaltet, wo auch Sorgen und Befürchtungen geäußert werden konnten. Raab bietet in seinem Schreiben Linhardt an, die in dessen Schreiben „formulierten Bedenken in die weiteren Gespräche mit einzubringen“. Das werde Linhardt auch tun, betont er.

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