Kunde schlägt Bank-Mitarbeiterin

Von Peter Engelbrecht
Um zehn Euro ging es bei der Auseinandersetzung in einer Bank. Foto: Oliver Berg/dpa/Archiv Foto: red

Im März 2017 war die Situation eskaliert: Als ihm eine Sparkassenangestellte kein Geld auszahlen wollte, schlug er sie in der Zweigstelle zweimal gegen den Kopf. Nun muss sich ein 53-jähriger Mann vor dem Landgericht Bayreuth wegen Betrugs und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Unterfranken vor, er habe in sieben Fällen andere betrogen. Der Angeklagte, der von rund 350 Euro Grundsicherung im Monat lebt, habe sich im Internet als Kreditvermittler ausgegeben und Vorkosten von 200 Euro kassiert, den versprochenen Kredit von 5500 Euro aber nie ausbezahlt. Bei einigen Internetportalen habe er Premium-Accounts, Abonnements und die Mitgliedschaft in einem Seitensprungportal gebucht, die Kosten dafür aber nicht übernommen. Und: Er habe acht Überweisungsträger ausgefüllt, die Unterschriften gefälscht und sein eigenes Konto als Empfänger angegeben. Auf diese Weise schädigte er eine Bayreuther Apotheke um fast 2000 Euro und einen Spieleanbieter um knapp 1700 Euro. Seine Bank führte die anderen Aufträge nicht aus.

Streit um zehn Euro

Durch die Attacke des Mannes in der Sparkassenfiliale seines Wohnortes im Landkreis Bayreuth habe die Mitarbeiterin „nicht unerhebliche Schmerzen“ erlitten, wie Staatsanwalt Stefan Kolb erläuterte. Zu den einzelnen Anklagepunkten schwieg der 53-Jährige, doch zur Körperverletzung nahm er Stellung. Die Sparkasse habe ihm das Konto gesperrt, deshalb habe er die Grundsicherung nicht überwiesen bekommen. „Ich war ohne Geld dagestanden, wollte das klären“, erläuterte er sein Motiv, in die Filiale zu gehen. Er habe sein Konto mit einem Guthaben von zehn Euro auflösen wollen. Da angeblich eine Pfändung vorlag, habe sich die Mitarbeiterin geweigert, den Restbetrag auszuzahlen. Ein Wort habe das andere gegeben, eine Kollegin habe sich eingemischt, und dieser habe er „eine gegeben“.

Bank erteilte Hausverbot

Ob er ein- oder zweimal zugeschlagen habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. „Ich gebe zu, geschlagen zu haben“, räumte der Angeklagte ein. Ein paar Tage später habe er sich bei der Frau schriftlich entschuldigt. Die Angestellte und ihre Kollegin haben den gewalttätigen Kunden angezeigt, berichtete Vorsitzender Richter Michael Eckstein. Das Konto wurde gekündigt, der Mann erhielt Hausverbot. Nach eigener Aussage unterhält er inzwischen ein Konto auf Malta, das er per Internet eröffnete. Von dem könne er deutschlandweit kostenlos Geld abheben, sagte er stolz.

Betreuerin: Er freute sich über Geldsegen

Die Betreuerin des Angeklagten sagte aus, bei finanziellen Dingen halte sich dieser bedeckt. Ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt für finanzielle Dinge sei von ihm abgelehnt worden. Sie habe sich über die hohen Zahlungseingänge auf dem Konto gewundert und die fast 2000 Euro an die Apotheke zurücküberwiesen, erläuterte die Betreuerin. Die restlichen fast 1700 Euro seien vom Angeklagten abgehoben worden, er habe sich „über den Geldsegen gefreut“.

Lange in Haft und Forensik

Laut Staatsanwalt Kolb kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte seine Taten unter einer geminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit verübte. Es sei zu erwarten, dass er weitere Taten begehe. Der Mann wurde seit 1989 fünfmal verurteilt, unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs, veruntreuender Unterschlagung, Betrugs und Körperverletzung. Er saß Jahre in Haft und war in der Forensik untergebracht. Gutachter bescheinigten ihm hirnorganische Schäden. Die Verhandlung wird am 15. Januar fortgesetzt.

Bilder