72-Jähriger muss 1600 Euro Geldstrafe zahlen, weil er einen AOK-Zuschuss zu Unrecht kassierte Kulmbach: Betrug im Fitness-Studio

Von
 Foto: red

Er hat sich lang gewehrt. Am Ende konnte es der 72-jährige Kunde eines Kulmbacher Fitness-Studios aber doch nicht verhindern, wegen achtfachen Betruges verurteilt zu werden. Der Amtsrichter Torsten Meyer sah es als erwiesen an, dass der bis dato unbescholtene Angeklagte über Jahre zu Unrecht von seiner Krankenkasse AOK Zuschüsse zu Gesundheitskursen beantragt und erhalten zu hat, obwohl er diese gar nicht gesondert bezahlt hatte.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Als Mitglied in einem Fitness-Studio war die Teilnahme an den Kursen jeweils im monatlichen Beitrag enthalten gewesen. Das ist aber in den Förderrichtlinien der AOK ausdrücklich ausgeschlossen. Um das zu umgehen, hatten nicht nur der 72-jährige aus dem Landkreis Kulmbach, sondern noch mehr als 300 andere bei der AOK versicherte Kunden des Studios von dessen Betreibern Bestätigungen erhalten. Darauf wurde die Extra-Zahlung bescheinigt, die aber gar nicht erfolgt ist. „Das war natürlich eine Täuschung. Ein astreiner Betrug.“

Mehrere Strafbefehle

Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer machte keinen Hehl aus seiner Überzeugung. Zahlreiche andere Mitglieder des Studios haben ebenfalls schon Strafbefehle erhalten. Die meisten haben sie akzeptiert, stillschweigend bezahlt. Andere warten den Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen sie noch ab. Einspruch eingelegten hatten bisher nur der jetzt Verurteilte und seine Lebensgefährtin. Auch sie hatte einen Strafbefehl erhalten, sollte sich in zehn Fällen des Betruges gegenüber ihrer Krankenkasse schuldig gemacht haben. Über fünf Jahre soll sie jedes Jahr zweimal 75 Euro erschwindelt haben.

Rabatt auf teure Studio-Beiträge

Die Kassenzuschüsse soll, sagte Verteidiger Alexander Schmidtgall, der Betreiber des Studios ganz bewusst als Werbeargument für Kunden genutzt haben. Er habe seinen Kunden mit den 150 Euro jährlich von der AOK einen „Rabatt“ auf teure Studio-Beiträge verschafft und sich selbst damit einen Marktvorteil.

Quittierte Summe nie gezahlt

Dem mochten aber weder Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer noch Richter Torsten Meyer folgen. Der Angeklagte habe die jeweils quittierten 99 Euro pro Kurs niemals bezahlt, aber dennoch die Rechnungen dafür eingereicht. Die Absicht der rechtswidrigen Bereicherung sei damit gegeben. Eichelsdörfer beklagte sowohl beim Angeklagten als auch beim Betreiber des Studios wie auch den Mitarbeitern, die als Zeugen gehört worden waren, ein „fehlendes Unrechtsbewusstsein“.

Unrechtsbewusstsein nicht so ausgeprägt

Eichelsdörfer hielt die Gesamtstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 1600 Euro insgesamt, für richtig, die bereits im Strafbefehl verhängt werden sollten und beantragte sie erneut. Richter Meyer bestätigte den Strafbefehl und damit auch die Verurteilung in acht Fällen von Betrug. Dabei machte sich Meyer durchaus seine Gedanken zur Gesellschaft ganz allgemein: „Wenn es um abstrakte Einrichtungen wie die AOK geht, scheint das Bewusstsein für Unrecht in den Menschen nicht sehr ausgeprägt zu sein“, stellte der Richter fest.

Autor

Bilder