Knapp zwei Jahre nach der Flucht einer wildgewordenen Kuh vom Schlachthof und deren Tod zu Füßen der Münchner Bavaria steht nun der Viehhändler wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Das Tier war damals von der Verladerampe gesprungen, durch eine Lücke zwischen Transporter und Absperrung entwischt und hatte auf seinem Weg zum Oktoberfestgelände eine Joggerin auf die Hörner genommen. Für die Verletzungen der Frau macht die Staatsanwaltschaft den Viehhändler verantwortlich. Dieser hat gegen einen Strafbefehl aber Einspruch eingelegt.