Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3500 Euro gefordert, da ihrer Ansicht nach schlampiges Abstellen des Transportfahrzeugs dem Rindvieh eine Lücke zwischen Anhänger und Schutzgatter gelassen und ihm so das Entkommen ermöglicht habe. Dazu habe die Polizei aber keine ausreichenden Feststellungen getroffen, befand der Richter.