Verschärfte Maßnahmen zunächst für drei Wochen
Diese verschärften Ver- und Gebote gelten nun zunächst für 21 Tage. So lange müssen sich Züchter und gewerbliche Tierhalter an alle Weisungen halten. Andreas Vogel hat dafür jedes Verständnis. Der Bezirksvorsitzende der oberfränkischen Geflügelzüchter will auch vermeiden, dass sich Tiere anstecken und eine Epidemie große Bestände hinwegrafft. Er fordert aber bei den vorbeugenden Maßnahmen mehr Augenmaß. „Dass in einem betroffenen Landkreis Ausstellungsverbot gilt, sieht jeder ein. Man muss es aber doch nicht landesweit aussprechen“, sagt der Züchter aus Schwarzenbach an der Saale.
Andreas Vogel sieht die Zukunft der Geflügelzuchtvereine gefährdet, wenn sich Fälle der Vogelgrippe und die folgenden strengen Regeln der Behörden häufen und womöglich jährlich wiederkehren. „Eine Ausstellung ist der Höhepunkt im Vereinsjahr. Ein Verbot frustriert unsere Mitglieder.“ Vogel erinnert an den ersten großen Ausbruch der Geflügelkrankheit 2004. „Danach sank die Zahl der Tiere und Züchter in Bayern um 25 Prozent. Nicht ausstellen zu dürfen, ist der Tod der Vereine.“
Das gilt jetzt:
Das Veterinäramt des Landkreises Hof hat für Geflügelzüchter und die Bevölkerung folgende Regeln und Hinweise publiziert:
- Ein- und Ausgänge zu Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels müssen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sein.
- Fremde dürfen die Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten. Diese Kleidung ist nach Verlassen des Stalls sofort abzulegen. V Der Betrieb muss Schutzkleidung nach Gebrauch reinigen und desinfizieren. Benutzte Einwegkleidung ist unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
- Jeder Betrieb muss eine Einrichtung vorweisen, an der man seine Hände waschen und Schuhe desinfizieren kann.
- Tote Vögel sollten auch nicht mit dem Schuh berührt werden. Auch über Schuhe könnten Viren verbreitet werden.
- Wer einen toten Wasservogel oder auch Rabenvogel findet, soll diesen nicht berühren und den Fundort unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises Hof unter der Nummer 09281/57-215 mitteilen.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Auch Katzen sollte man nach Möglichkeit nicht frei herumlaufen lassen.
Weitere Informationen rund um die Vogelgrippe finden sich im Netz unter
www.landkreis-hof.de
www.lgl.bayern.de