Kreis Hof: Vogelgrippe-Verdacht bestätigt

 Foto: red

Verdacht wird zur  Gewissheit: Der Virus  H5N8 ist in der Region. Züchter müssen sich auf Besuche der Behörden einstellen, Hunde gehören jetzt an die Leine.  

 
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Die Befürchtungen des Veterinäramtes sind Realität geworden: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch des gefährlichen Typs der Vogelgrippe im Raum Hof bestätigt. Die tote Reiherente, die an einem Teich zwischen Döhlau und Hof lag (wir berichteten), trug den H5N8-Virus in sich, er ist für Geflügel sowohl hochansteckend als auch sehr gefährlich. „Das eine Tier ist nur die Spitze des Eisberges. Wir müssen davon ausgehen, dass die Region virusbelastet ist“, sagte Dr. Gunther Illgen, der Leiter des Veterinäramtes des Landkreises Hof.

Für Züchter, sei es gewerblich oder hobbymäßig, ändert sich durch den Ausbruch konkret nicht viel. Die vorbeugenden Maßnahmen sind bereits strikt. Hühner, Gänse aber auch Tauben sollen derzeit von Wildvögeln ferngehalten werden. Auch deren Kot, der vom Himmel fällt, darf nicht in die Nähe der Tiere kommen. Daher gilt: Geflügel müssen hinter Wände und unter ein Dach. Es gelten die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot. Hundehalter müssen sich aber umstellen. „Hunde müssen im Beobachtungsgebiet an die Leine. Das ist das Areal zehn Kilometer um den Fundort“, erklärt Illgen. Betroffen sind demnach die gesamte Stadt Hof, große Teile des Landkreises zwischen Feilitzsch und Schwarzenbach an der Saale sowie zwischen dem Hofer Ortsteil Wölbattendorf und Regnitzlosau. In dieser Zone liegt auch ein Teil des Vogtlandkreises in Sachsen. Hunde nicht frei laufen zu lassen ist Illgen zufolge geboten, weil virushaltiger Vogelkot an die Pfoten der Tiere gelangen könnte, den sie eventuell zu Geflügelbeständen weitertragen. Was nicht unter die Verordnungen fällt, ist der Handel. Illgen: „Jeder darf weiterhin seine Eier verkaufen, um seine Weihnachtsgans muss keiner Angst haben.“

Wildenten übertragen den Virus besonders oft

Die Furcht vor den potenziellen Überträgern aus freier Wildbahn ist berechtigt.  Von den 346 Virus-Funden in Deutschland im vergangenen Quartal stammen 260 von Wildenten. Das tote Tier, das mit dem Virus im Leib bei Hof starb, ist eine Wildente. „Das Tier war hochgradig befallen“, sagt Illgen. Die Virusdichte im Körper war demnach ungewöhnlich hoch. Es gelte schon daher als extrem unwahrscheinlich, dass das gefundene Tier das einzige angesteckte in der Region war. „Die anderen haben wir einfach noch nicht gefunden oder der Fuchs hat sie gefressen“, erklärt der Veterinärdirektor.

Möwen und Schwäne setzten die Liste der erkrankten Vögel fort, sie waren aber deutlich seltener betroffen. Die Zahl der infizierten „in Gefangenschaft gehaltenen Vögel aller Arten“: 1. Das bedeutet, dass der Übertragungsweg an diesen Tieren bislang vorbeiläuft.

Illgen will, dass das so bleibt. Er kann aber nur Bestände überwachen, die die Behörde kennt. Daher erinnert er an die Meldepflicht für Geflügel. Auch wer nur ein Tier habe, der müsse es im Amt angeben. Erfahrungsgemäß mache das jedoch nicht jeder. In Zeiten der Vogelgrippe sollte das aber jeder Tierbesitzer beherzigen und es nachholen. „Ansonsten greifen unsere Maßnahmen eventuell ins Leere“, macht Illgen klar, der wegen der akuten Lage eine Ausweitung der Kontrollen ankündigt.

Verschärfte Maßnahmen zunächst für drei Wochen

Diese verschärften Ver- und Gebote gelten nun zunächst für 21 Tage. So lange müssen sich Züchter und gewerbliche Tierhalter an alle Weisungen halten. Andreas Vogel hat dafür jedes Verständnis. Der Bezirksvorsitzende der oberfränkischen Geflügelzüchter will auch vermeiden, dass sich Tiere anstecken und eine Epidemie große Bestände hinwegrafft. Er fordert aber bei den vorbeugenden Maßnahmen mehr Augenmaß. „Dass in einem betroffenen Landkreis Ausstellungsverbot gilt, sieht jeder ein. Man muss es aber doch nicht landesweit aussprechen“, sagt der Züchter aus Schwarzenbach an der Saale.

Andreas Vogel sieht die Zukunft der Geflügelzuchtvereine gefährdet, wenn sich Fälle der Vogelgrippe und die folgenden strengen Regeln der Behörden häufen und womöglich jährlich wiederkehren. „Eine Ausstellung ist der Höhepunkt im Vereinsjahr. Ein Verbot frustriert unsere Mitglieder.“ Vogel erinnert an den ersten großen Ausbruch der Geflügelkrankheit 2004. „Danach sank die Zahl der Tiere und Züchter in Bayern um 25 Prozent. Nicht ausstellen zu dürfen, ist der Tod der Vereine.“

 

Das gilt jetzt:

Das Veterinäramt des Landkreises Hof hat für Geflügelzüchter und die Bevölkerung folgende Regeln und Hinweise publiziert:
- Ein- und Ausgänge zu Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels müssen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sein.
- Fremde dürfen die Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten. Diese Kleidung ist nach Verlassen des Stalls sofort abzulegen. V Der Betrieb muss Schutzkleidung nach Gebrauch reinigen und desinfizieren. Benutzte Einwegkleidung ist unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
- Jeder Betrieb muss eine Einrichtung vorweisen, an der man seine Hände waschen und Schuhe desinfizieren kann.
- Tote Vögel sollten auch nicht mit dem Schuh berührt werden. Auch über Schuhe könnten Viren verbreitet werden.
- Wer einen toten Wasservogel oder auch Rabenvogel findet, soll diesen nicht berühren und den Fundort unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises Hof unter der Nummer 09281/57-215 mitteilen.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Auch Katzen sollte man nach Möglichkeit nicht frei herumlaufen lassen.

Weitere Informationen rund um die Vogelgrippe finden sich im Netz unter

www.landkreis-hof.de
www.lgl.bayern.de

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