Urteil des Schwurgerichts über schuldunfähigen Bayreuther – 51-Jähriger verletzte Ehefrau mit Messer schwer Kranker Arzt kommt in Psychiatrie

Von Manfred Scherer
ARCHIV- Eine Taube hat am 14.04.2009 auf der Justitia, die den Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Rberg in Frankfurt am Main ziert, Platz genommen. Wer sich in einem Zivilprozess vor Gericht streitet, kann die Kosten als aurgewiche Belastung von derSteuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in M am Dienstag entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geert (Az: VI R 42/10). Foto: Arne Dedert dpa/lhe (zu dpa 0173 vom 13.07.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: red

Der Bayreuther Arzt, der seine Ehefrau im Wahn mit einem Messer schwer verletzte, wird in der Psychiatrie untergebracht. Das entschied das Schwurgericht am Dienstagabend. Das Gericht stufte den 51-Jährigen aufgrund seiner schweren seelischen Erkrankung als nicht schuldfähig ein. Noch immer geht von dem Kranken Gefahr aus.

 
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Trotz der schlimmen Diagnose einer paranoiden Psychose besteht für den ehemals so erfolgreichen Mediziner die Möglichkeit mit einer entsprechenden medikamentösen Therapie wieder ein normales Leben zu führen wie ein Gesunder.

Wann das sein wird, ist noch unklar. Der Beschuldigte, der das Urteil des Schwurgerichts akzeptierte, wird von nun an in regelmäßigen Abständen von einem Psychiater begutachtet. Es hängt von den Therapiefortschritten ab, ob die Zwangsunterbringung zur Bewährung ausgesetzt oder gar beendet werden kann.

Der Fall des Mediziners hatte in Bayreuth für großes Aufsehen gesorgt: Am 26. Juli vergangenen Jahrs griff der Mann aus zunächst völlig unersichtlichem Grund seine heute 41-jährige Ehefrau mit einem Küchenmesser an und fügte ihr schwere Verletzungen zu. Die Frau flüchtete sich damals auf den Balkon des gemeinsamen Hauses und schrie laut um Hilfe. Zwei Nachbarn, einer von ihnen verfügte über einen Haustürschlüssel für das Anwesen von Opfer und Täter, eilten herbei und gingen dazwischen. Der Vorsitzende Richter Michael Eckstein betonte, um welchen Glücksfall es sich dabei gehandelt habe: „Ohne das Einschreiten der Nachbarn hätte sie nicht überlebt."

Der beschuldigte Arzt war zum Tatzeitpunkt in einer Lebens- und Existenzkrise, so stellte es der Psychiater Dr. Klaus Leipziger fest. Doch die angebliche Depression, der mögliche Burn Out, war weit mehr: Eine schwere seelische Erkrankung, die die Selbstkontrolle des Arztes und die Einsichtsfähigkeit in seine Handlungen aufhob.

Das Gericht verkündete erst spät, kurz vor 18 Uhr, sein Urteil. Der Grund: Der Verteidiger konnte sich zunächst nicht mit dem psychiatrischen Gutachten anfreunden, in dem Dr. Leiziger einerseits Therapiefortschritte attestierte, andererseits noch zu viel Gefährlichkeit in der Person des Beschuldigten sah. Es war der Beschuldigte selbst, der die Fortschritte unter Beweis stellte. Er erklärte noch vor dem Urteil, er wolle die Unterbringung akzeptieren: „Ich will wieder gesund werden."

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