Wann ist die gesetzliche Versicherung Pflicht, wann kann ich in die private, und was ist mit einem Tarifwechsel? - Viele Fragen an unsere Experten Krankenversicherung: Das müssen sie wissen

Sie gaben Auskunft zum Thema Krankenversicherung (von links): Stephanie Jarothe, Peter Brieger und Christian Hartmann. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Die Telefone standen kaum still: Die Kurier-Leser hatten viele Fragen zum Thema Krankenversicherung. Die Antworten wussten  Stephanie Jarothe von der AOK Bayreuth, Peter Brieger vom Verband der Privaten Krankenversicherung und Christian Hartmann vom Sozialverband VdK.

 
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Ich erhalte neben der Altersrente auch eine Betriebsrente. Muss ich für Letztere tatsächlich auch Kassenbeiträge bezahlen?

Ja. Sie zahlen 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherungsbeitrag. Einen Zuschuss der Rentenversicherungsträger gibt es nicht dazu. Das ist von der Gesetzgebung nicht vorgesehen.

Mein Mann ist als Selbstständiger privat versichert. Da er jetzt schwer erkrankt ist, möchte er die Selbstständigkeit aufgeben. Kann er, wenn er kein Einkommen hat, über mich gesetzlich familienversichert werden?

Ja, das geht. Voraussetzung ist jedoch die tatsächliche Aufgabe der Selbstständigkeit.

Ich bin an Krebs erkrankt und beziehe Krankengeld. Darf meine Krankenkasse während des Krankengeldbezuges von mir verlangen, dass ich einen Reha-Antrag stelle?

Ja. Sie haben dafür eine Frist von zehn Wochen. Wird der Reha-Antrag abgelehnt, darf die Krankenkasse jedoch nicht verlangen, dass Sie Widerspruch einlegen oder dagegen klagen.

Bisher war ich über meinen Mann familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Jetzt habe ich zwei Mini-Jobs als Zeitungsausträgerin. Muss ich dann eine eigene Krankenversicherung haben?

Wenn Ihr Einkommen durch diese beiden Mini-Jobs über 450 Euro im Monat liegt, werden Sie gesetzlich versicherungspflichtig und müssen einen eigenen Kassenbeitrag leisten.

Ich war während meiner Bundeswehrzeit privat versichert, konnte aufgrund gesundheitlicher Probleme in die gesetzliche Kasse zurück als freiwillig versichertes Mitglied. Spielen jetzt für mich als Rentner für die Beitragsbemessung auch die Einkünfte meiner Frau eine Rolle?

Ja. Bei freiwillig versicherten Kassenmitgliedern spielen die Einkünfte der Ehepartner eine Rolle, wenn diese privat versichert sind.

Seit Jahren erhalte ich als MS-Patient ein Medikament, welches mir hilft. Jetzt verschrieb mir mein Arzt ein billigeres - mit gleichem Wirkstoff. Ich möchte aber das Original, weil ich von dem neuen Hautausschlag bekomme.

Reden Sie zunächst mit Ihrem Arzt über die vermeintlichen Nebenwirkungen. Bleibt es bei dem billigeren Medikament, haben Sie die Möglichkeit, die Preisdifferenz zwischen dem Original und dem neu verschriebenen Mittel in der Apotheke aus eigener Tasche zu zahlen, um das Original zubekommen.

Ich bin 79 Jahre alt, Apothekerin im Ruhestand und zahle gegenwärtig den Höchstbeitrag von über 700 Euro monatlich in die gesetzliche Kasse. Ich überlege, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Darf ich das?

Grundsätzlich könnten Sie das. Aber es macht keinen Sinn. Aufgrund Ihres Alters bei Vertragsabschluss und eventueller Vorerkrankungen wird es schwierig werden, überhaupt einen Versicherer zu finden. Sollte das wider Erwarten doch der Fall sein, müssen Sie aus bereits genannten Gründen mit erheblichen Risikozuschlägen rechnen.

Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse, meine Kinder sind über mich familienversichert. Mein zukünftiger Mann als Vater der Kinder ist privat versichert. Was passiert mit der Familienversicherung der Kinder, wenn wir geheiratet haben?

Es hängt vom Einkommen Ihres Mannes ab, ob die Familienversicherung bestehen bleiben kann oder nicht. Liegt er im Jahr über 56.250 Euro brutto, fallen Ihre Kinder aus der Familienversicherung heraus.

Ich bin Rentner und seit vielen Jahren privat krankenversichert. Kann ich innerhalb meiner Gesellschaft den Tarif wechseln, um zu sparen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können aber auch Beitrag sparen, indem Sie den Selbstbehalt erhöhen oder auf Zusatzleistungen wie beispielsweise Chefarztbehandlung verzichten. Den Standardtarif für langjährig Versicherte sollten Sie nur im Notfall in Erwägung ziehen.

Ich bin 59 Jahre alt und möchte meinen Beitrag für die private Krankenversicherung senken. Tarifwechsel oder geringere Leistungen kommen nicht infrage. Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Wenn Sie 60 Jahre alt geworden sind, fällt der gesetzliche Altersentlastungszuschlag in Höhe von zehn Prozent weg. Damit sparen Sie automatisch Geld.

Unser Sohn studiert und ist über uns familienversichert. Wann endet das? Und was muss er dann machen?

Die beitragsfreie Familienversicherung endet in der Regel mit dem 25. Lebensjahr. Danach benötigt Ihr Sohn eine eigene Krankenversicherung. Sollte er dann noch Student sein, ist das die Krankenversicherung der Studenten. Hat er jedoch sein Studium schon beendet, hängt die Versicherung davon ab, ob er selbstständig ist oder angestellt. Ist er Unternehmer, kann er zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Ist er angestellt, wird er gesetzlich pflichtversichert, wenn er mit seinem monatlichen Brutto unter 4.575 Euro liegt. Dann zahlt er entsprechend seines Gehalts den Arbeitnehmeranteil zuzüglich des jeweiligen Zusatzbeitrages der von ihm gewählten Krankenkasse.

Ich möchte aus verschiedenen Gründen die Kasse wechseln. Muss ich meiner alten Kasse sagen, mit wem ich einen neuen Vertrag abschließe?

Ja. Sie müssen der alten Kasse nachweisen, dass Sie einen neuen Vertrag haben. Ansonsten darf sie Sie gar nicht aus dem alten Versicherungsverhältnis entlassen. Grund dafür ist die geltende Pflicht zur Krankenversicherung.

Ich bin freiwillig versichertes Kassenmitglied. Spielen für die Beitragsberechnung auch meine Mieteinkünfte aus einer Ferienwohnung eine Rolle?

Ja. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse werden grundsätzlich für die Beitragsberechnung alle Einkünfte zugrunde gelegt - also auch die Mieteinahmen der Ferienwohnung. Wären Sie pflichtversichert, blieben diese Einnahmen außen vor. Wichtig ist auch, wie hoch die Mieteinkünfte sind.

Ich habe als Architekt immer in ein berufsständiges Versorgungswerk eingezahlt und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Zugleich war ich immer gesetzlich krankenversichert. Jetzt werde ich als Rentner freiwillig versichertes Kassenmitglied. Kann ich auch pflichtversichert werden?

Nein. Als Pflichtmitglied müssen Sie Bezieher einer gesetzlichen Rente sein.

Ich bekomme eine ausländische Rente. Ich lebe dauerhaft in Deutschland und bekomme auch noch eine deutsche Rente. Muss ich auf die Auslandsrente Kassenbeiträge zahlen?

Ja, mit einem ermäßigten Beitragssatz.

Weitere Informationen

www.pkv.de

www.vdk-bayern.de

www.aok.de

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