Es geht um einen Fall, der nach Ansicht des Bayreuther Verwaltungsgerichts grundsätzliche Bedeutung hat, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Nämlich darum, wer die Erstattung von Transportkosten bei einer Krankenkasse beantragen kann. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.