Konzerte und Kiosk im Doppelpack?

Von Andrea Pauly
Für den Kiosk sucht die Stadt einen neuen Betreiber. Foto: Archiv/Eric Waha Foto: red

Der Kiosk im Pavillon am Kulturkabinett auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände soll einen Betreiber bekommen. Die Stadt sucht Interessenten, die dort Essen und Getränke verkaufen und die öffentliche Toilette pflegen. Und am liebsten hätten die Stadträte gleich noch ein Nutzungskonzept für die nahe Seebühne dazu.

 
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Im April wird das ehemalige Gartenschaugelände für die Öffentlichkeit freigegeben. Ab dann sollen die Parkbesucher in den Sommermonaten am Kiosk gegenüber der Seebühne Getränke und Snacks erhalten – auch während Veranstaltungen, die in der Wilhelminenaue stattfinden. Zwei mögliche Interessenten haben sich bereits gemeldet, weitere Bewerbungen will die Stadt über eine Ausschreibung bekommen. Bis mindestens 2022 soll der Vertrag geschlossen werden.

Kiosk, Klo und Seebühne

Der Kiosk hat eine Fläche von 85 Quadratmetern; neben dem Verkaufsraum gibt es ein Lager, einen Personalraum und eine Personaltoilette. Apropos Toilette: Wer den Vertrag für den Kiosk bekommt, soll gegen eine monatliche Entschädigung auch die öffentliche Toilette betreuen.

Außerdem wäre es laut Ausschreibung möglich, dass der Kioskbetreiber auch den Schlüssel für die Behinderten-Toilette sowie Kreide und Bälle für spielende Kinder bereithält. Möglich wären auch zusätzliche Aufgaben in Zusammenhang mit der Seebühne und an den öffentlichen Grillplätzen. Gerade die Seebühne ist dabei ein wichtiger Faktor. Denn die Stadt wünscht sich, dass der künftige Kioskbetreiber auch ein Bespielungskonzept für die Nutzung mitbringt – wobei das aber kein Muss ist.

Klare Erwartungen an den Mieter

Klar und deutlich formuliert sind jedoch die Erwartungen an den künftigen Mieter: „Die Stadt Bayreuth erwartet eine rationelle, qualitative, ordentliche und gleichzeitig auch zuverlässige und freundliche Bewirtschaftung“, heißt es im Exposé. Die Mieter sollen sich ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit bewusst sein. Und sie sollen möglichst auch die Besucher von Veranstaltungen im Heckentheater und auf der Seebühne bewirten. Wenn Veranstalter selbst Essen und Getränke verkaufen, soll das Angebot des Kiosks dadurch nicht beschnitten werden.

Wer darf Essen und Getränke verkaufen?

Genau an diesem Punkt sahen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Potenzial für Ungereimtheiten – etwa, wenn Veranstalter und Kioskbetreiber unterschiedliche Preise für Getränke nehmen würden. Sowohl die Bewerber um den Kiosk als auch externe Veranstalter sollen sich äußern, wie das Catering gehandhabt werden soll, sagte Stadtdirektor Ulrich Pfeifer. Er machte  mehrfach deutlich, dass die Bespielung der Seebühne und der Betrieb des Kiosks aus einer Hand wünschenswert seien: „Das wäre die eleganteste Lösung.“

Betrieb nur im Sommer

Der Kiosk ist in Holzbauweise errichtet. Weil die Leitungen nicht frostsicher sind, ist der Betrieb nur im Sommerhalbjahr möglich. Sollte ein Mieter auch im Winter die Nutzung des Gebäudes anstreben, müsste das mit der Stadt geregelt werden.

Die Konzepte der Bewerber sollen den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses schon am 22. März vorgelegt werden, damit die Bewirtschaftung im besten Fall bereits zum Fest am 8. April läuft.

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