Den Ermittlungsergebnissen zufolge soll der Angeklagte zu einer spontanen Fete kurz vor Weihnachten 2014 eine Wasserflasche mit der Flüssigkeit Gammabutyrolacton (GBL), auch bekannt als "Liquid Ecstasy" oder K.o.-Tropfen, mitgebracht haben. Ein 27-Jähriger und ein 24-Jähriger tranken daraus - sie wurden bewusstlos und bekamen Atemnot.
K.o.-Tropfen-Prozess: Urteil erwartet
Redaktion 10.12.2015 - 08:56 Uhr