Iraker besorgte für Jugendlichen halbes Kilo – Schöffengericht verhängt eineinhalb Jahre Haft Knast für Haschischhandel

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen, dpa-Archiv Foto: red

Laut Kripo haben oder hatten sie in der Region den Haschischhandel in der Hand: Flüchtlinge, vorwiegend Syrer, beziehen besonders starkes Hasch aus Berlin und verkaufen es. Zwei größere Dealer-Netzwerke hat die Kripo schon ausgehoben. Am Rand beteiligt: ein 32-jähriger Iraker aus einer Asylunterkunft in Kulmbach. Am Dienstag wurde er für den Handel mit einem halben Kilo zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.

 
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Im Raum Bamberg hob die Kripo im Sommer ein rund 27 Personen zählendes Netzwerk von dealenden Flüchtlingen aus. Mehrere Kilo Hasch wurden beschlagnahmt; wie viel Rauschgift an den Mann gebracht wurde, ist nicht ganz klar.

Im März war in Bayreuth ein Trio syrischer Flüchtlinge festgenommen worden, die über 20 Kilo der Rauchdroge gehandelt hatte. Zwei von ihnen wurden Ende Oktober beim Landgericht zu Jugendstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Viele, nicht alle, der illegalen Geschäfte wurden aus Asylunterkünften heraus gemacht. Andere Flüchtlinge, zum Teil minderjährige Jugendliche, fungierten für die Haupttäter als Kuriere. Das Reiseziel war in allen Fällen Berlin, wo laut Erkenntnissen der Kripo das besonders starke Haschisch aus dem Bürgerkriegsland Syrien hingeliefert wird. Mutmaßlich von einem dortigen Verbrecherclan.

Die Kripo bekommt einen Tipp

Eine Reihe von Transporteuren stand schon vor Gericht – meist waren sie per Fernbus oder Bahn unterwegs, um das in Platten abgepackte Haschisch in die Region zu bringen. So auch ein 32-jähriger Iraker, der im April aufflog. Ein Mitbewohner seiner Unterkunft in Kulmbach, ein Asylbewerber aus Aserbaidschan, hatte der Kripo einen Tipp gegeben. Die Handys der Verdächtigen wurden abgehört, mit Erfolg: Am 7. April nahmen Drogenfahnder den Iraker fest, als er aus dem Zug ausstieg. Er hatte 540 Gramm Hasch im Gepäck.

In seinem Prozess vor dem Bayreuther Schöffengericht legte der Mann, dessen Asylantrag bereits abgelehnt ist, ein Geständnis ab. Er bestritt jedoch, ein großer Dealer zu sein. Vielmehr habe er sich ein wenig Geld verdienen wollen. Etwa 400 Euro Belohnung habe ihm ein 17-jähriger Flüchtling aus der Unterkunft in Mainleus dafür geboten, dass er für ihn das Hasch einkaufe. Der Jugendliche habe ihm auch das Geld für den Kauf gegeben – 1000 Euro kosteten die 540 Gramm. Verkauft werden sollte das Rauschgift für zehn Euro pro Gramm.

Staatsanwalt ist für Bewährung, das Gericht nicht

Den Verkäufer wollte der Angeklagte nicht näher kennen: „Es war in einem Asylheim in Berlin.“

Sowohl der Staatsanwalt als auch Verteidiger Johannes Driendl meinten, der Angeklagte habe Bewährung verdient – für sein Geständnis und dafür, dass er vorgeschickt und sozusagen ausgenutzt worden sei.

Das sah das Schöffengericht unter Vorsitz von Torsten Meyer ganz anders: Besondere Umstände, die das rechtfertigten, lägen nicht vor, im Gegenteil. Denn das Rauschgift sollte an einen Jugendlichen gehen. „Dafür Bewährung? Das kommt überhaupt nicht in Frage“, sagte Richter Meyer.

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