Gerhards bemängelte in seiner Presse-Erklärung, dass in der Aufsichtsrats-Sitzung vom Donnerstag den beiden Rechtsanwälten des Klinikums „gestattet“ war, ihre Sicht der Neurologen-Entlassung darzulegen. Erst dadurch, also erst durch die andere Seite der Medaille, sei Klinik-Chef Haun bestätigt worden. „Mit nur einer Stimme Mehrheit“, wie Gerhards schreibt. Nach Informationen des Kuriers war die Mehrheit bei der nicht öffentlichen Sitzung um einiges deutlicher.
Das bestätigt die Klinik indirekt in einer Mitteilung: „Die Angaben, die Gerhards macht, sind unrichtig.“ Und sie schießt zurück: „Mit seiner Pressemitteilung verlässt Gerhards endgültig den Boden eines rationalen, zielführenden und auf ein Ergebnis abzielenden Austausches.“ Er diskreditiere sich damit selbst. „Statt solche Anschuldigungen zu formulieren, wäre ihm zu wünschen, dass er seine vermeintlich zuverlässigen Quellen prüft.“
Merk-Erbe muss über den neuerlichen Angriff auf sie „schmunzeln“. Bewerten möchte sie es nicht. Beim ihrem Gang über die Leipziger Buchmesse sagt sie am Telefon: „Wir haben viele große Aufgaben, es wäre sinnvoll, dass wir alle gemeinsam an den großen Aufgaben arbeiten.“
Die Erklärung von Rechtsanwalt Oliver Gerhards im Wortlaut:
Namens und im Auftrag der von mir vertretenen Frau Dr. V. und Herrn Dr. S. gebe ich aus aktuellem Anlass folgende weitere Erklärung ab;
Aus zuverlässiger Quelle war zu hören, dass in der am 15.03.2018 einberufenen Aufsichtsratssitzung kontrovers diskutiert wurde. Dabei gab es sogar eine Mehrheit dafür, die vom Unterzeichner vertretene Frau Dr. V.wieder zu beschäftigen. Nachdem dies allerdings aufgrund der einschlägigen Bestimmungen eine Entscheidung ist, die allein der Geschäftsführung obliegt, konnte ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden. Die Oberbürgermeisterin, Frau Brigitte Merk-Erbe, trug Sorge dafür, dass eine entsprechende Beschlussfassung aus den genannten Gründen verhindert wurde. Dies überrascht zumindest insofern, als ihr sonst die Einhaltung der Vorschriften nicht besonders wichtig ist. So kommt dem Aufsichtsrat und ihr als derzeitiger Aufsichtsratsvorsitzender in erster Linie eine Kontrollfunktion zu.
Die täglichen Geschäfte sind hingegen Aufgabe der Geschäftsführung und stehen in deren alleiniger Verantwortung. Dies hinderte Frau Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe aber nicht daran, ihrem Parteifreund, Karsten Schieseck, namens der Klinikum Bayreuth GmbH ein lukratives Mandat zu erteilen. Vermutlich da die Oberbürgermeisterin natürlich selbst weiß, dass Mandatserteilungen nicht in die Zuständigkeit der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern der Geschäftsführung, fallen, gab sie auf offizielle Nachfrage des SPD-Fraktionschefs Thomas Bauske wahrheitswidrig an, die Geschäftsführung habe das Mandat erteilt. Damit hat die Oberbürgermeisterin die (Bayreuther) Öffentlichkeit belogen und sieht sich vielleicht auch deshalb gezwungen, in Nibelungentreue an Herm Dr. Haun festzuhalten.
Denn dass dem Unterzeichner der anliegende Beweis vorliegt, konnte sie nicht ahnen.
Tatsache ist, dass der Aufsichtsrat mit nur einer Stimme Mehrheit für einen Verbleib von Herm Dr. Haun in seiner jetzigen Funktion votierte. Hierzu wäre es möglicherweise nicht gekommen, wenn nicht dem von Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe namens der Klinikum Bayreuth GmbH beauftragten Rechtsanwalt und Parteifreund, Herrn Karsten Schieseck, sowie dem weiteren von der Klinikum Bayreuth GmbH beauftragten Rechtsanwalt, Herm Dr. Henker, gestattet worden wäre, dem Aufsichtsrat ihre Sicht der Dinge zu schildern. Gleiches gilt für Prof. Oschmann, der dem Aufsichtsrat ebbenfalls nicht angehört.
Ein befremdliches Vorgehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl den betroffenen Ärzten, den betroffenen Eltern, wie auch dem Unterzeichner verwehrt worden war, ebenfalls Stellung zu nehmen. Dies ist offenbar auch von Aufsichtsratsmitgliedern moniert worden.
Dass über die vorstehenden Umstände in der Erklärung der Klinikum Bayreuth GmbH bzw. der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin kein Wort verloren wurde und bis heute mit den rund 20 Kinder- und Jugendärzten, die ein Gesprächsangebot zur Lösung der bestehenden Problem unterbreitet hatten, nicht gesprochen wurde, ist symptomatisch. Dem unbefangenen Außenstehenden drängt sich vor diesem Hintergrund der Eindruck auf, dass die Verantwortlichen nicht mehr damit beschäftigt sind, ein Krankenhaus zu führen, sondern ein Lügengebäude zu errichten.
Die Erklärung des Klinikums Bayreuth dazu im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der heute veröffentlichten Pressemitteilung von Rechtsanwalt Gerhards nimmt die Klinikum Bayreuth GmbH wie folgt Stellung:
Mit seiner Pressemitteilung vom 16. März 2018 verlässt Herr Rechtsanwalt Oliver Gerhards endgültig den Boden eines rationalen, zielführenden und auf ein Ergebnis abzielenden Austausches. Herr Gerhards unterstellt den Verantwortlichen der Klinikum Bayreuth GmbH Lügen. Es erübrigt sich, diesen Vorwurf zurückzuweisen, er diskreditiert sich damit selbst. Statt solche Anschuldigungen zu formulieren, wäre ihm zu wünschen, dass er seine vermeintlich zuverlässigen Quellen prüft.
Der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH tagt nichtöffentlich, über die Inhalte kann nur in engem Maß berichtet werden. Allerdings kann problemlos festgestellt werden, über was im Aufsichtsrat nicht entschieden wurde. So gab es zwar einen Gedankenaustausch zu dem Für und Wider einer erneuten Beschäftigung der gekündigten Oberärztin – indes keine Abstimmung, da der Aufsichtsrat für eine solche Entscheidung nicht zuständig ist. Insofern kann es auch keine Mehrheit geben, wie sie Herr Gerhards zu sehen glaubt.
Bei dem „Beweis“, den Herr Gerhards vorlegt, um eine für Rechtsanwalt Karsten Schieseck vorteilhafte Mandatierung durch die Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu suggerieren, lohnt sich das Lesen. Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Beantwortung eines Schreibens des Präsidenten der Ärztekammer Berlin an die Vorsitzende des Aufsichtsrates. Ob Herr Gerhards es glauben mag, oder nicht: Die Klinikleitung hat Herrn Rechtsanwalt Schieseck als juristischen Berater in dem Konflikt mit den beiden Oberärzten hinzugezogen. Herr Schieseck war in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Klinikum Bayreuth GmbH tätig.
Über Abstimmungsergebnisse im Aufsichtsrat ist Stillschweigen zu wahren. Die Angaben, die Herr Gerhards dazu macht, sind unrichtig.
Herr Gerhards wird als Anwalt für Arbeitsrecht wohl wissen, dass eine Kündigung ein juristischer Vorgang ist. Insofern ist es sinnvoll, Juristen auch an der Information des Aufsichtsrates zu beteiligen, um alle Aspekte voll umfänglich darstellen zu können.