Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel bestätigte entsprechende Kurier-Informationen. Potzels Begründung: Die Ehefrau des ermittelnden Kriminalbeamten arbeitet im Klinikum. „Bei einem Richter würde man das Befangenheit nennen“, sagte Potzel. Mit der Qualität und den Ergebnissen der Arbeit des Polizisten habe diese Entscheidung nichts zu tun. Erst im Laufe der Ermittlungen habe er erfahren, dass die Ehefrau des Polizisten im Klinikum arbeitet. Potzel: „Wir wollten uns nach Abschluss der Ermittlungen nicht den Vorwurf machen lassen, nicht korrekt gearbeitet zu haben.“ Der Kriminalbeamte selbst wollte sich auf Kurier-Anfrage nicht äußern.