Landeswahlleiter widerspricht
Der stellvertretende Landeswahlleiter, Werner Kreuzholz, nimmt das bayerische Wahlrecht in Schutz. Das Wahlrecht sei 2003 geändert worden und bei der Landtagswahl 2008 zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Zuvor hätten in Oberbayern 1000 und in allen anderen Bezirken 500 Unterstützer ausgereicht. Mit der Änderung werde der Größe der Wahlkreise besser Rechnung getragen. Die Zahl sei „maßvoll erhöht“ worden um „die Ernsthaftigkeit der Vorschläge zu gewährleisten“. Splittergruppen, ohne Aussicht auf Erfolg, sollten damit von vornherein ausgeschlossen werden. Kreuzholz sagt, in anderen Bundesländern würden zwar weniger Unterstützer benötigt, dem Prozedere müssten sich dafür aber mehr Parteien unterziehen. Nämlich all jene, die noch nicht in Land- und Bundestag säßen und somit die Fünf-Prozent-Hürde noch nicht geknackt hätten. In Bayern liege die Hürde mit 1,25 Prozent vergleichsweise niedrig.
Im Kulmbacher und Bayreuther Rathaus heißt es, die Prüfung der Unterschriften sei für die Stadt mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die persönlichen Angaben aller Unterstützer müssten geprüft und dokumentiert werden. Die Stadt dürfe aber nur festhalten, für welche Wahl die Personen eine Unterstützung unterschrieben haben, nicht aber für welche Partei. Sechs Monate nach der Wahl müssten die Daten wieder gelöscht werden.
Unterstützer und das Strafrecht
Die Stadt weiß darauf hin, dass Parteien und Gruppierungen für das Sammeln von Unterschriften im Stadtgebiet grundsätzlich einen angemeldeten Infostand benötigen. Dieser koste 5,11 Euro pro Tag, einmalig fielen zudem 20 Euro Verwaltungsgebühr an. Für die bei Wahlen zugelassenen Parteien seien die ersten 20 Infostandtermine frei. Die Gebührenbefreiung gelte jedoch nur ab sechs Wochen vor der Wahl, ansonsten fielen ebenfalls Gebühren an. Wird ein Infostand beantragt um Unterschriften zu sammeln, müsse der Stadt zuvor mitgeteilt werden, zu welchem Zweck diese Sammlung erfolgt. Auf den Formblättern, die die Parteien zur Sammlung von Unterschriften verwenden, müsse ein Stempel der Regierung von Oberfranken sein. Jede Person darf nur eine Partei unterstützen und mache sich andernfalls der Wahlfälschung strafbar. Für die Landtagswahl am 14. Oktober sind aufgrund des Stimmenergebnisses bei der vergangenen Wahl ohne Unterstützerlisten zur Wahl zugelassen: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, Bayernpartei, ÖDP, Piratenpartei und AfD.