Kläger kann sich nicht mehr erinnern
Für eine faustdicke Überraschung sorgte dann im Gerichtssaal der 53-Jährige, der eigens für die Verhandlung aus Gunzenhausen angereist war. Er habe in der Zwischenzeit zwei schwere Operationen über sich ergehen lassen müssen, da habe sein Erinnerungsvermögen stark gelitten, er habe schlicht und einfach einiges vergessen, sagte der Mann. Von einer Gefahrensituation auf der Autobahn vor gut einem Jahr wusste er zwar noch, an Details konnte er sich aber nicht mehr erinnern. Das, was er damals bei der Polizei ausgesagt habe, sei natürlich richtig gewesen, so der Zeuge. Weil in einer Hauptverhandlung in einem Strafverfahren das Prinzip der Mündlichkeit gilt, konnte das Gericht damit aber nichts anfangen. Es hätte dazu erst umständlich den damals vernehmenden Polizeibeamten laden müssen. Allerdings verwies auch der Zeuge auf 35 Jahre unfallfreies Fahren. Das er etwas übersehen haben könnte, das wollte der Mann nicht wahrhaben.