Länger als drei Tage krank: zum Arzt
Man verlange ein Attest, wenn das Kind "länger als drei Tage krank ist. Dann empfehlen wir, einen Arzt aufzusuchen", sagt Franz Eisentraut, der Direktor des Gymnasiums Christian-Ernestinum (GCE). Und es sei "Maßgabe der Schule", ein Attest zu verlangen, wenn ein Jugendlicher bei "einem angekündigten Leistungstest nicht erscheint. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht". Ähnlich sieht das Andrea Karaman, die stellvertretende Leiterin der Alexander-von-Humboldt-Realschule: "Es ist sicher für die Ärzte kein Spaß und auch für die Eltern eine Rennerei: Aber wir verlangen seit diesem Jahr auch ein Attest, wenn ein Schüler bei Schulaufgaben nicht dabei sein kann. Das gibt die Bayerische Schulordnung her." Stimmt, sagt Andreas Ofenbeck, Sprecher des Kultusministeriums: "Die Schule kann ein Attest verlangen, wenn ein Schüler länger als drei Tage ausfällt oder nicht zu einem angekündigten Leistungsnachweis erscheint."