Kinder zu Sexfotos im Netz genötigt

 Foto: red

Im Zeitraum von September 2017 bis April 2018 trat ein 20-jähriger Mann mehrmals an minderjährige Mädchen über verschiedene soziale Netzwerke im Internet heran und forderte von ihnen die Fertigung von sexuellen Bildern und Texten. Die Kriminalpolizei Passau führte die weiteren Ermittlungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau erging durch das Amtsgericht Passau bereits ein Haftbefehl.

 
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In den acht Monaten habe der junge Mann (20) aus dem Landkreis Passau in mindestens sechs Fällen minderjährige Mädchen über verschiedene soziale Netzwerke kontaktiert. Das teilte die Polizei in einer Presseerklärung mit. Dabei soll er die Kinder dazu aufgefordert haben, Bilder und Texte mit sexuellem Inhalt an ihn zu versenden.

Durch Hinweise kam man dem Tatverdächtigen auf die Schliche. Die Kripo Passau führte dann die weiteren Ermittlungen. Bei einer durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden laut Polizeibericht Beweismittel wie beispielsweise Datenträger sichergestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau erging durch das Amtsgericht Passau ein Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch Einwirken auf ein Kind durch Bild, Ton oder Reden. Dieser wurde am Dienstag, 10.04.2018, vollzogen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Polizei rät Eltern mit ihren Kindern über einen verantwortungsvollen Umgang über das Verhalten im Internet und sozialen Netzwerken zu sprechen und gibt folgende Tipps:

  • Lassen Sie Ihre Kinder anfangs nicht alleine chatten und prüfen Sie die Art des Forums
  • Es sollte auf keinen Fall der vollständige Name, Adresse oder Telefonnummer dem Chatpartner bekanntgegeben werden – überlegen Sie sich einen guten Spitznamen
  • Junge Leute sollen misstrauisch gegenüber Ihrem Chat-Partner sein; am anderen Ende sitzt vielleicht eine Person, die Sie aushorchen oder belästigen will; kommt Ihnen etwas komisch vor, brechen Sie den Chat sofort ab. In diesem Fall sollten Ihre Kinder unmittelbar die Eltern oder andere Erwachsene/ Vertrauenspersonen informieren
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass strafrechtlich relevante Bilder oder Texte ausgetauscht werden, wenden Sie sich unmittelbar an Ihre Polizei vor Ort

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