Der Fall, der alles ins Rollen brachte: Am 27. August 2015 kommt ein junges Ehepaar aus Syrien in Deutschland an. Sie sind über die Balkanroute geflohen. Er ist 21 Jahre alt, sie 15. Sie sind nicht nur nach syrischem Recht Mann und Frau, sie sind auch Cousin und Cousine. Das Jugendamt in Aschaffenburg greift ein, erkennt die Ehe nicht an, trennt die Jugendliche von ihrem Mann und setzt sich selbst als deren Vormund ein. Dagegen klagt der Ehemann. Und scheitert vor dem Familiengericht. Die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten, nicht das Sharia-Recht.