Keine Hilfe bei Notruf: Urteil angefochten

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Das Urteil gegen einen Beamten aus der Notrufzentrale der Augsburger Polizei wird voraussichtlich vom Landgericht in Augsburg überprüft.

 
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Wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Donnerstag sagte, haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Eine Amtsrichterin hatte den 53 Jahre alten Polizisten in der Vorwoche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Er hatte einem 17-Jährigen trotz dessen Notrufs keine Streife geschickt. Der Jugendliche wurde daraufhin zusammengeschlagen und verletzt.

Der Polizist hatte gestanden, den Notruf des Jugendlichen nicht ernst genommen zu haben. Deswegen habe er gar nicht richtig zugehört. Die Richterin war weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, hatte aber eine etwas geringere Geldstrafe verhängt. Der Anwalt des Beamten hatte hingegen eine deutlich niedrigere Geldstrafe und insbesondere eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit und nicht wegen Vorsatzes erreichen wollen. Dem 53-Jährigen droht nach Ende des Strafverfahrens auch noch ein Disziplinarverfahren.

dpa

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