Die Medien befinden sich dabei in der Zwickmühle: Auf der einen Seite das Informationsbedürfnis der Bürger, auf der anderen Seite Schutzinteressen von Minderheiten. Seien wir uns doch klar, und Köln hat es bewiesen: Ein paar Dutzend volltrunkene, arabische Sexualstraftäter lassen in der öffentlichen Meinung Hunderttausende syrischer Flüchtlinge zu mutmaßlichen Vergewaltigern mutieren.
Flüchtlinge werden nicht öfter straffällig als Deutsche
Einige Zeitungshäuser haben aus der Dauerkritik ihrer Leser und deren grassierenden Misstrauen bereits Konsequenzen ergriffen: Ein süddeutscher Verlag, in der Größe vergleichbar mit dem Nordbayerischen Kurier, nennt inzwischen selbst bei Ladendieben die Herkunft. Ein klarer Verstoß gegen den Kodex, aber ein Beitrag zum Frieden, jedenfalls mit einem Teil der Leser.
Auch Alexander Marinos, stellvertretender Chefredakteur der WAZ in Essen, der größten deutschen Regionalzeitung, forderte am Montag via Facebook eine Reformierung der Ziffer 12: „Diese Regel schürt das Vorurteil gegen Medien, sie würden wichtige Sachverhalte vertuschen.“ Friedrich Roeingh, Chefredakteur der Allgemeinen Zeitung in Mainz, hielt dagegen: „Ich denke eher, dass die Polizei lernen muss, etwas offensiver mit diesen Regeln umzugehen.“ Aber der Chef des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags in Flensburg, Stefan Kläsener, von Haus aus Theologe, geht sogar noch weiter als Marinos: „Gerade heute hatten wir wieder so einen Fall, übelster sexueller Missbrauch an einer Minderjährigen. Und dann Täterschutz? Sorry, da mache ich nicht mit.“
Egal, wie die Diskussion ausgeht und ob der Pressekodex tatsächlich reformiert wird, in Köln und anderswo gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung: Straftäter ist jemand erst dann, wenn er rechtskräftig verurteilt ist.
Beim Nordbayerischen Kurier wollen wir uns weiterhin an diese Regel halten ebenso wie an die Ziffern 12 und 12.1 des Pressekodex. Für uns sind Zivilisiertheit, Anstand und der Schutz von Minderheiten höher zu bewerten als Proteste von Lesern. Und die Realität unterstützt uns dabei: Aus keiner Polizeistatistik geht hervor, dass Flüchtlinge öfter straffällig werden als Deutsche – und das auch nach Köln.
Pressekodex Im Wortlaut
Ziffer 12 - Diskriminierungen:
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Ziffer 12.1 – Straftaten:
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.