Auf jeder Rolltreppe sind vier Gebots- und Verbotszeichen zu sehen: Kleinkinder müssen festgehalten, Hunde getragen, der Handlauf benutzt und Kinderwägen nicht auf der Rolltreppe gefahren werden. Diese Regeln werden nach Aussage von Thomas Oberst, Pressesprecher des TÜV Süd, vom Hersteller festgelegt. Daraus lassen sich weitere Verbote ableiten: Wenn ein Mensch die Handläufe einer Rolltreppe nicht benutzen kann, weil er auf einen Rollator angewiesen ist, dann darf er die Rolltreppe ebenfalls nicht benutzen.