25.000 Euro gespart: Rückhaltebecken im Flürlein muss gar nicht geflutet werden - Betriebsvorschrift reicht Kein Testlauf für Trockenspeicher

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Die Gemeinde Bindlach spart rund 25.000 Euro, weil das Rückhaltebecken im Flürlein nicht geflutet werden muss, um zu prüfen, ob es dicht ist. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Nachgefragt und Geld gespart. Und möglicherweise sogar noch Schäden verhindert. Das ist das Ergebnis eines Anrufs im Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof, durch den die Gemeinde Bindlach um das Probefluten des Hochwasserrückhaltebeckens im Flürlein herumgekommen ist. Eine - vom Wasserwirtschaftsamt im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebene - Probeflutung hätte rund 30.000 Euro gekostet.

 
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In der Gemeinderatssitzung vor drei Wochen hatte Bürgermeister Gerald Kolb (WG) in verblüffte Gesichter der Gemeinderäte geschaut, als er ihnen erläuterte, dass durch eine Probeflutung geprüft werden müsse, ob das Rückhaltebecken, das vor vier Jahren gebaut worden ist, tatsächlich dicht ist. Das Ingenieurbüro aus Stuttgart, das die Planung für das Becken gemacht hatte, habe auf Anfrage der Gemeinde einen Kostenvoranschlag in Höhe von fast 30.000 Euro für die umfangreiche Prüfung ins Rathaus geschickt. Der Gemeinderat schickte die Verwaltung in die Ehrenrunde. Die Aufgabe: Mit dem Büro verhandeln, nachfragen, ob sich da im Preis was machen lasse.

Gute Nachrichten für den Gemeinderat

Der Geschäftsleiter der Gemeinde, Karl-Heinz Maisel, hat nachgefragt. Und er hatte gute Nachrichten am Montagabend in der Gemeinderatssitzung für das Gremium parat: Er habe, sagte Maisel, in Hof beim Wasserwirtschaftsamt nachgefragt. "Dort hat man mir erklärt, wir würden für eine Probeflutung nicht einmal eine wasserrechtliche Genehmigung kriegen. Denn es würde 100 Tage dauern, bis das Becken voll ist." Der Bach führe im Normalzustand viel zu wenig Wasser, um das Becken schneller zu füllen. Und: "Wenn das Becken 100 Tage lang nass wäre, wäre der Damm möglicherweise sogar gefährdet." Das Becken sei dafür ausgelegt, im Hochwasserfall schnell geflutet und über einen Zeitraum von etwa zehn Tagen wieder geleert zu werden.

Betriebsvorschrift muss sein

Was jedoch notwendig sei, darum komme die Gemeinde nicht herum, sei die Betriebsvorschrift für die Klärwärter. Die könne nur das Stuttgarter Büro machen, was in etwa 5000 Euro plus Steuer kosten werde. Damit die Mitarbeiter der Gemeinde, die für die Wartung und Pflege des Trockenspeichers zuständig sind, über entsprechende Wartungsintervalle und Probeläufe der Maschinen informiert seien.

Man braucht gute Gründe, um nicht zu stauen

Der Leiter des Wasserwirtschaftsamts Hof, Benno Strehler, sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, "im Regelfall" sei der Funktionstest eines Rückhaltebeckens "Bestandteil der bautechnischen Abnahme der Anlage". Und: "Der hat auch seine Berechtigung, auch wenn es im Einzelfall schwer sein kann, die Vorgaben zu erfüllen." Dann nämlich, wenn - wie im Fall von Bindlach - das Gewässer im Normalfall so wenig Wasser führt, dass eine vollständige Flutung kaum machbar wäre. Strehler sagt, der vorgeschriebene Funktionstest sei auch bei ihm "im Hause ein schwieriges Thema, das zu Diskussionen führt". Eine Probeflutung nicht zu machen, "obwohl sie nach den technischen Regeln so vorgesehen ist, braucht schon sehr gute Gründe"

Mit einer gewissen Erleichterung nahm der Gemeinderat die Reduzierung der Kosten zur Kenntnis. 

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