Vorbild Paderborn - ein Erfolgsmodell?
Wirklich erfolgreich ist eine Katzenkastrationspflicht nicht, wie das Beispiel Paderborn zeigt. Derzeit warten dort 121 Katzen auf einen neuen Besitzer. Zwar sei die Lage „schon schlimmer“ gewesen, „aber wenig ist das auch nicht“, wie Svenja Klein vom Paderborner Tierheim sagt. Paderborn hat als erste Kommune in Deutschland 2008 eine kombinierte Regelung für Katzen eingeführt, derzufolge Katzen nicht nur kastriert, sondern auch gekennzeichnet werden müssen. Die Verordnung besagt, dass jede Katze, die älter als fünf Monate ist und Freigang erhält, von einem Tierarzt kastriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Eine Besonderheit der Paderborner Verordnung: Dort gilt schon derjenige als Katzenbesitzer, der einer frei laufenden Katze regelmäßig Futter gibt.
In Paderborn wird die Einhaltung der Katzenkastrationspflicht nicht überprüft. Diese gelte allenfalls als „Rechtsgrundladen, wenn es Beschwerden gibt“, sagt Matthias Klocker, Abteilungsleiter der allgemeinen Gefahrenabwehr in Paderborn. Aus diesem Grund sind für die Stadt auch keine Mehrkosten entstanden, denn auch die Kosten für die Kastration tragen Tierschutzorganisationen oder der Besitzer.
370.000 Nachkommen pro Katze möglich
Nach Schätzungen der Tierschutzorganisation Peta leben in Deutschland zwei Millionen herrenlose Katzen. Eine unkastrierte Katze kann bis zu drei Mal im Jahr zwischen fünf und sieben Jungen bekommen. Innerhalb von sieben Jahren könne die Katze so auf bis zu 370.000 Nachkommen kommen. Edmund Haferbeck von Peta sagt: „Daher ist die Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen zwingend erforderlich.“
Info:
Eine Kastrationspflicht soll für jede Katze gelten, die älter als fünf Monate ist und Freigang hat. So soll die unkontrollierte Fortpflanzung und die Ausbreitung von Krankheiten vermieden werden.