«CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend», sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. «Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten.» Wenn CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichte, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutze das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbs aus.