Kartellwächter legen Eventim Zügel an

Foto: Britta Pedersen/dpa Foto: red

Das Bundeskartellamt hat dem Münchner Tickethändler CTS Eventim Knebelvereinbarungen mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen untersagt. Wie die Wettbewerbsbehörde am Montag mitteilte, darf die Firma ihren Partnern nicht vorschreiben, Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System «Eventim.net» zu verkaufen. Das Unternehmen kündigte daraufhin eine Klage gegen die Entscheidung der Behörde an.

 
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«CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend», sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. «Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten.» Wenn CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichte, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutze das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbs aus.

CTS Eventim hat den Unternehmenssitz in München, die Verwaltung ist in Bremen angesiedelt. Das Unternehmen kritisierte die Entscheidung und erklärte, vor Gericht eine Korrektur des Beschlusses durchsetzen zu wollen. Das Bundeskartellamt verkenne den lebhaften Wettbewerb im Markt für Ticketdienstleistungen, hieß es. «Wir bedauern sehr, dass sich die Behörde nicht ausreichend mit unseren starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat, zumal diese durch aktuelle Studien und ökonomische Gutachten gestützt werden.»

dpa

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