Die Auseinandersetzung gleicht einer unendlichen Geschichte. 38 frühere Mitarbeiter hatten nach der Insolvenz mit Hilfe der IG Metall wegen der ausstehenden Löhne gegen den Schweizer Unternehmer geklagt. Nach Erfolgen beim Arbeitsgericht Bayreuth und beim Landesarbeitsgericht Nürnberg sowie entsprechenden Einsprüchen von Marchetti wurde das Verfahren vom Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.