Dass die Mieterin, die Festspiele GmbH, dem Vertrag zustimmen wird, ist unstrittig – der Verwaltungsrat der GmbH und der Vorstand der Stiftung sind mit denselben Vertretern der öffentlichen Hand besetzt. Zunächst müssen sich aber die Träger der Stiftung auf einen Vertragsentwurf verständigen. Zu den Trägern gehören auch Vertreter der Familie Wagner – und die, namentlich die Nachkommen Wieland Wagners, äußern Zweifel, dass der Vertragsentwurf mit der Stiftungssatzung vereinbar ist. Im Oktober, als der Vertragsentwurf im Stiftungsvorstand zur Diskussion stand, wurde der geplante Beschluss deshalb aufgeschoben – die Geschäftsführerin der Stiftung, Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, wollte das Risiko eines juristisch zweifelhaften Geschäftsabschlusses nicht eingehen. In ihrem Auftrag untersuchte die Fürther Anwaltskanzlei die zweifelhaften Punkte. Und attestierte am 10. Mai schriftlich: Der Mietvertragsentwurf verstoße nicht nicht gegen die Stiftungssatzung.